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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 254/2000 vom 05.05.2000
Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz
In ihrer Konferenz am 3./4. April 2000 in Potsdam hat die Verkehrsministerkonferenz erneut zu einer Reihe von für die Kommunen wichtigen Themen Beschlüsse gefasst. Hierzu zählt der Schülerverkehr, die Veräußerung von Grundstücken der DB AG an Kommunen, das Angebotskonzept der DB AG und das Regionalisierungsgesetz.
Trotz der Bemühungen der Verkehrsverbände und der kommunalen Spitzenverbände unter Einschluss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, eine Änderung der Ausgleichsverordnung zu § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu verhindern, haben die Länder sich erneut entschlossen, eine entsprechende Veränderung mit der zwischen 200 und 300 Mio. DM für Ausgleichsleistungen im Schülerpersonenverkehr eingespart werden sollen beim Bund zu erbitten. Der Änderungsvorschlag wird sich wohl auf eine Reduzierung der Gültigkeitsdauer der Fahrkarten konzentrieren.
Die Veräußerung von Grundstücken der DB AG und des Bundeseisenbahnvermögens durch die DB Immobiliengesellschaft mbH läuft nach wie vor unter großen Schwierigkeiten. Die betriebswirtschaftlichen Verwertungsinteressen der DB Imm sowie der Eisenbahnimmobiliengesellschaft stehen offensichtlich vor den durch Kommunen repräsentierten öffentlichen Interessen. Die Verkehrsministerkonferenz hat nun vorgeschlagen, die Verkaufspreise an die in der Bodenrichtwertkarte bzw. an die vom Gutachterausschuss festgelegten Preise anzunähern, um die voraussichtlichen Kosten für Sanierungen zu reduzieren. Der Bund wird darüber hinaus dringend darum gebeten, die Buchwerte der entsprechenden Grundstücke zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Dabei soll als Grundlage die bisherige Widmung als Eisenbahnanlage verwendet werden.
Ein weiterer Beschluss wurde zum Regionalisierungsgesetz gefasst. Nachdem die erste Revision zum 31. Dezember 1997 faktisch gescheitert ist, fordern die Verkehrsminister den Bund nunmehr auf, die Revision mit der Neufestsetzung der Steigerungsrate der Mittel ab dem Jahr 2002 zu verbinden. Die Untersuchung soll auf der Grundlage der Daten des Jahres 2000 folgen. Für die Jahre 2000 und 2001 wird der Bund aufgefordert, die bestehenden Regionalisierungsmittel nach § 8 nicht zu reduzieren.
Az.: III 640 - 10