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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 385/2001 vom 20.06.2001
Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz
Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom 15./16. Mai 2001 in München hat erneut eine Reihe, auch die Kommunen betreffende Beschlüsse gefasst. Thematischer Schwerpunkt war die Weiterführung der Bahnreform sowie die Infrastrukturfinanzierung mit Blick auf die erwarteten Verkehrszuwächse durch die EU-Osterweiterung.
Die VMK stellt fest, dass die Ziele der Bahnreform nur zum Teil erreicht wurden. Besonders die Stärkung des Verkehrsträgers Eisenbahn auf den Verkehrsmarkt ist nicht eingetreten. Der Bund wird daher aufgefordert, seine Gewährleistungspflicht hinsichtlich der Verkehrsbedürfnisse der Allgemeinheit nach Art. 87 e Abs. 4 Grundgesetz (GG) nachzukommen. Dazu soll er die notwendigen Finanzmittel für die Investitionen und den Betrieb des Eisenbahnverkehrs besonders auf Regionalnetzen zur Verfügung stellen.
Die VMK begrüßt grundsätzlich die Idee einer Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft. Mit Blick auf die Schienenwege stellt die VMK fest, dass Trassenentgelte ausschließlich der Unterhaltung und dem Betrieb des Netzes zu dienen haben. Eine weitere finanzielle Belastung der Länder durch die Herstellung der Unabhängigkeit lehnen die Länder ab.
Nach Kenntnisstand der VMK führt das neue Trassenpreissystem der DB Netz AG zu einer höheren Belastung von Großkunden. Da zwei Drittel der Trasseneinnahmen aus dem durch die Länder finanzierten SPNV entstammen, befürchtet die VMK höhere Kosten für die Länder. Sie kritisiert, dass durch das neue Trassenpreissystem kein Anreiz für Mehrverkehr gegeben sei.
Die VMK fordert von der Bundesregierung ferner einen Vorschlag zur künftigen Dynamisierung der Mittel des Regionalisierungsgesetzes. Neben einer Dynamisierung der Investitionsmittel nach § 8 Abs. 2 BRegG hat die VMK auch eine Anhebung des Betrages nach § 8 Abs. 1 BRegG sowie dessen Dynamisierung im Blick.
Im Hinblick auf die vorgesehene EU-Osterweiterung bittet die VMK die Bundesregierung darum, bis 2003 ein Konzept zur Anbindung der mittel- und osteuropäischen Staaten an das deutsche Verkehrswegenetz vorzulegen. Nach ihrer Auffassung sind die im Bundesverkehrswegeplan und im Investitionsprogramm 1999 2002 sowie im Anti-Stau-Programm 2003 2007 verplanten Mittel nicht ausreichend, um eine erwartete Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse durch die zusätzlichen Belastungen in Ost-West-Richtung zu vermeiden und eine Trendwende zugunsten umweltschonender Verkehrsträger einzuleiten.
Az.: III 640 - 10