Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 41/2010 vom 15.12.2009

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz 2009

Die Verkehrsministerkonferenz (VKM) hat bei ihrer Tagung am 19./20. November 2009 in Heidelberg eine Reihe von verkehrsrelevanten Beschlüssen gefasst, die teilweise erhebliche Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in den Städten und Gemeinden haben können. Hierzu zählen u. a. die Frage der Förderung von Verkehrstelematik im Rahmen der Transeuropäischen Netze, der weitere Fortgang des Masterplans Güterverkehr und Logistik, die politische Vorbereitung des Themas Elektromobilität und seine Einbettung in andere Politikbereiche, Lärmschutz auf Schienen und Straßen sowie der Beschluss zu Leitlinien für die Genehmigung von Nahverkehrsleistungen bis zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes.

Das BMVS soll die Länder zukünftig einmal jährlich über den Stand der Planung und die Umsetzung der Vorhaben des Masterplans Güterverkehr und Logistik unterrichten. Für das Frühjahr 2010 soll das BMVBS die aus seiner Sicht prioritären Maßnahmen benennen. Die Länder sagen zu, die Umsetzung der Investitionsschwerpunkte durch die Vorbereitung der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu unterstützen. Sie weisen aber darauf hin, dass es auch erforderlich ist, die entsprechenden Maßnahmen finanziell auskömmlich auszustatten. Sie fordern die Bundesregierung auf, das mit den Konjunkturpaketen I und II erreichte Investitionsniveau auch nach 2011 beizubehalten.

Im Rahmen des Programms für Transeuropäische Netze 2007 bis 2013 fördert die EU-Kommission die Einführung von verkehrstelematischen Systemen. Dabei geht es um die Entwicklung, Einführung, Harmonisierung und Standardisierung intelligenter Straßenverkehrssysteme. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission das Projekt „EasyWay“ aufgesetzt. Die VKM begrüßt, dass dieses Projekt fortgeführt wird und bittet den Bund, sich auch auf europäischer Ebene für eine Fortführung des Projekts einzusetzen. Darüber hinaus wird der Bund gebeten, die Interessenvertretung der deutschen Länder bei der Fortführung dieses Projektes zu übernehmen.

Die VMK geht davon aus, dass die Bedeutung der Elektromobilität für zukünftige Mobilitätskonzepte, insbesondere in Ballungsräumen, steigen wird. Die Länder versprechen sich davon, einen längerfristigen Beitrag zur Erreichung von Zielen im Bereich der Energieträgerdiversifizierung, der Schadstoffreduzierung und der Lärmminderung im Verkehr. Die VMK erkennt darüber hinaus, dass auch die Rolle regenerativer Energieträger steigen wird und dass die Frage von Nutzungskonkurrenzen (hinsichtlich der Inanspruchnahme von Flächen für die Produktion von Nahrungsmitteln bzw. Energieträgern oder zwischen Energieerzeugung und Tourismus/Landschaftsbild) kommen wird. Die VMK fordert daher, dass weitere Anstrengungen zur Effizienzsteigerung bei konventionellen Fahrzeugantrieben sowie bei Hybrid-Konzepten unternommen werden.

Die VMK begrüßt die Ankündigungen des Bundes, in dem Verkehrslärmschutzpaket II den Schienenlärm bis zum Jahr 2020 um 50 % zu reduzieren und ein lärmabhängiges Trassenpreissystem für Güterzüge bis zum Jahr 2013 einzuführen. Gleichzeitig mit der Forderung nach weiterem Fortschritt weist die VMK die Verantwortung der Länder für unzureichende Fortschritte zurück. Sie verweist vielmehr darauf, dass der Bund umfassende eisenbahnrechtliche Regelungen erlassen hat und entsprechender Regelungsspielraum für die Länder kaum bestehe.

Die VMK hat Grundpositionen der Länder zur Anwendung der Verordnung 1370/2007 (EU-Nahverkehrsverordnung) und zur Genehmigung von Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße erarbeitet. Sie empfiehlt den Obersten Verkehrsbehörden der Länder, diese Grundpositionen bis zu einer Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zu berücksichtigen und den Aufgabenträgern zur Unterrichtung zuzuleiten. Die Grundpositionen der Länder sind auf der Internetseite des DStGB www.dstgb.de unter der Rubrik Kommunalreport erhältlich.

Der Bund hat neue Regelungen für die transparente Darstellung der Verwendung der Regionalisierungsmittel aufgestellt und die Herstellung entsprechender Transparenz von den Ländern eingefordert. Die VMK nimmt die Bitte des Bundes zur Kenntnis, den Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel bereits für das Jahr 2008 zu führen und stimmt dieser Bitte zu. Die Herstellung entsprechender Transparenz durch einen nachträglichen Nachweis über die Verwendung von Regionalisierungsmitteln in den Jahren 2003 bis 2005 entbehrt nach Ansicht der VMK der rechtlichen Grundlage. Sie verweist aber darauf, dass die Länder bereits im Jahr 2006 auf freiwilliger Basis eine Transparenz über die Mittelverwendung in den vorhergehenden Jahren hergestellt habe.

Die Revision der Regionalisierungsmittel ist für das Jahr 2014 vorgesehen. Die VMK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Länder die ihnen im Zuge der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs übertragenen Aufgaben nur gerecht werden können, wenn sie über eine angemessene Finanzmittelausstattung verfügen. Sie weist darauf hin, dass angesichts der Entwicklung von Trassen- und Stationspreisen, der Energie-, der Fahrzeugpreise sowie der Personalkosten bereits heute deutlich Finanzierungsengpässe bei der aktuellen Leistungsbestellung festzustellen seien. Die VMK beauftragt daher den Arbeitskreis „Bahnpolitik“ der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder, Untersuchungen zur Ermittlung des Bedarfs der Regionalisierungsmittel durchzuführen. Die Methodik und die Ergebnisse dieser Untersuchungen mit dem Arbeitskreis „Öffentlicher Personenverkehr“ und dem Bund abzustimmen. Ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten zur Revision der Regionalisierungsmittel soll im Herbst 2010 vorgelegt werden.

Die VMK begrüßt die Absicht der Koalitionsfraktionen, die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesstraßen abzusenken. Die VMK spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die bestehende Rechtslage für die Verwendung von Mauteinnahmen beizubehalten. Sie macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Verwendung der Mauteinnahmen in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau, verwendet werden soll.

Die Beschlüsse der VMK sind auf der Internetseite des Deutschen Bundesrates www.bundesrat.de unter der Rubrik Konferenzen der Fachminister/Verkehr veröffentlicht.

Az.: III 640-10

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