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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 711/2008 vom 26.10.2008
Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz
Die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern hat Anfang Oktober 2008 eine Reihe von verkehrspolitischen Beschlüssen gefasst, die auch auf die Kommunen Auswirkungen haben werden.
Die VMK spricht sich dafür aus, angesichts des Anstiegs der Zahl der Schwerverletzten die bundesweite Vernetzung der Akteure der Verkehrssicherheitsinitiativen zu verbessern. Die VMK hebt die wichtige Rolle der regionalen und örtlichen Unfallkommissionen als ein wesentliches Element der Verkehrssicherheitsarbeit hervor. Die VMK fordert einen bestehenden „Runden Tisch Verkehrssicherheit“ als Forum und Ausgangspunkt eines konzertierten Vorgehens von Bund und Ländern zu verwenden. Das Aufgabenspektrum des „Runden Tisches Verkehrssicherheit“ soll dafür ausgedehnt werden. Die VMK regt an, dass unter der Leitung des Bundesverkehrsministers jährlich ein Spitzengespräch mit den Verbänden sowie den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz und den Verkehrsministerien der Länder durchgeführt wird.
Die VMK begrüßt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen Vorschlag zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt hat, mit dem nicht nur schwer behinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung erleichterte Parkmöglichkeiten eingeräumt werden, sondern auch schwer behinderten Menschen, denen die Oberarme fehlen und blinden Menschen.
Die VMK begrüßt die Zielsetzung der Bundesregierung, durch einen weiteren Ausbau der Flughafenverkehrsinfrastruktur die Bedeutung des Luftverkehrs, die Intermodalität des Verkehrssektors insgesamt und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Sie stellt fest, dass insbesondere das dezentrale multifunktionale Flugplatznetz in Deutschland sich bewährt habe und dass den kleinen bzw. Regionalflughäfen eine wichtige Entlastungsfunktion für die von Kapazitätsengpässen betroffenen Großflughäfen zukomme. Auch wenn sich die bisherigen Planungsinstrumente und insbesondere die Planungshoheit der Länder bewährt haben, so verweist die VMK doch auf die Notwendigkeit beschleunigter und möglichst effizienter Planungsverfahren hin. Allerdings seien hierfür keine neuen Planungs- und Verfahrensschritte oder neue Instrumente erforderlich. In diesem Zusammenhang weist die VMK darauf hin, dass insbesondere zur Stärkung der Intermodalität des Verkehrsnetzes einer Anbindung der Flughäfen über das IC/ICE-Eisenbahnnetz eine besondere Bedeutung zukomme.
Die VMK begrüßt die angestrebte Umstellung der Kfz-Steuer auf eine CO2-orientierte Basis, wobei von der Umstellung besondere Anreize für energieeffiziente Fahrzeuge aller Klassen ausgehen sollten. Die VMK betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer kombinierten Strategie aus ordnungsrechtlichen Vorgaben und ökonomischen Anreizsystemen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs. Sie teilt vor allem die Auffassung, dass bei der öffentlichen Fahrzeugbeschaffung verstärkte Kosten des gesamten Produktlebenszyklus zu berücksichtigen seien und auch die mittelfristigen Kostenersparnisse durch energieeffiziente Fahrzeuge in die Beschaffungsentscheidung einzubeziehen seien. Der öffentlichen Hand komme hier eine Vorbildfunktion zu. Deshalb sei eine engagierte Förderung öffentlicher Verkehrsmittel nötig, allerdings weisen die Länder darauf hin, dass sie sich Finanzierungsproblemen gegenübergestellt sähen, da Kompensationszahlungen aus dem ehemaligen GVFG erstens degressiv auslaufen und zweitens nicht mehr einer verkehrlichen Zweckbestimmung unterlägen.
Die VMK stellt fest, dass unabhängig von der Fortgeltung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beziehungsweise der Abwicklung des GVFG durch das Entflechtungsgesetz auch zukünftig hohe Erhaltungs-, Erneuerungs- und Ausbauinvestitionen im kommunalen Straßenbau sowie bei ÖPNV anstehen werden. Die VMK will deshalb durch einen ihrer zuständigen Arbeitskreise klären lassen, wie hoch der zukünftig voraussichtliche Finanzmittelbedarf der Länder für die Verbesserung der Verkehrsinvestitionen sein werde, welche Konsequenzen die für das Jahr 2014 vorgesehene Revision der Kompensationszahlungen gemäß Entflechtungsgesetz haben kann und welche Konsequenzen der Wegfall der Entflechtungsmittel ab 2019 für die Finanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur bedeutet.
Die VMK hält es für erforderlich, dass für die Verkehrsinfrastruktur in der mittelfristigen Finanzplanung mindestens 6,6 Milliarden Euro aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen sind. Zusätzlich müssen die Mauteinnahmen uneingeschränkt ebenfalls der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sieht die VMK auch eine übermäßige Kostenbelastung beim mittelständischen Güterkraftverkehrsgewerbe. Deshalb soll für Güterverkehrsunternehmen weiterhin jährlich 600 Millionen Euro „Harmonisierungsvolumen“ zur Verfügung gestellt werden. Die Mauthöheverordnung soll darüber hinaus für schwere Nutzfahrzeuge der Schadstoffklasse S3 einen um zwei Cent je Kilometer abgesenkten Mautsatz vorsehen. Alle anderen Schadstoffklassen sollen dafür einen um 0,1 Cent pro Kilometer erhöhten Mautsatz entrichten.
Die VMK stellt fest, dass die Schienengüterverkehre insbesondere auf den Hauptstrecken rasch zunehmen. Um die Belastungen der Bevölkerung schnell zu reduzieren, bittet die VMK darum, dass noch im Jahr 2008 mit der Umrüstung älterer Güterwagen auf lärmarme Bremsen begonnen werden soll. Außerdem sollen Arbeiten an einem emissionsabhängigen Trassenpreissystem vorangetrieben werden. Die VMK setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass die bisherige Anwendung des so genannten Schienenbonus im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz) nicht mehr fortgeführt wird.
Der genaue Wortlaut der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz ist im Internetauftritt des Deutschen Bundesrates unter der Rubrik Verkehr der Konferenzen der Fachminister unter dem Stichwort Termine einzusehen und gegebenenfalls herunterzuladen.
Az.: III 640 - 10