Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 360/2007 vom 07.05.2007

Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

In ihrer Sitzung am 18./19. April 2007 befassten sich die Verkehrsminister und –senatoren der Länder u.a. mit der Privatisierung der DB AG, dem Regionalisierungsgesetz zur Finanzierung des ÖPNV, mit der Zulassung neuer Lkw-Konzepte, zum Straßenverkehr, dem Klimaschutz und mit Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen.

Privatisierung der DB AG

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) spricht sich dafür aus, dass das Schienennetz der DB AG im Eigentum des Bundes bleiben soll. Die Länderinteressen seien bei den bisherigen Überlegungen zur Privatisierung der DB AG nicht ausreichend berücksichtigt. Sie fordern daher, dass Teile der Investitionsmittel für die Schieneninfrastruktur für den Bereich des Nahverkehrs zweckgebunden werden. Des Weiteren müssten Mittelausstattungen und Qualitätsvorgaben für die Eisenbahnstationen vorgesehen werden. Schließlich müssten diese Regelungen von Kontrollmechanismen und Sanktionen begleitet werden. Die Infrastrukturunternehmen müssten darüber hinaus bei Investitionsentscheidungen unabhängig von den Interessen konzerneigener Verkehrsunternehmen getroffen werden. Unabhängig davon soll die DB AG Regelungen für den Einsatz von Eigenmitteln, insbesondere zu Gunsten des Nahverkehrs, unterliegen.

Förderprogramm Gleisanschlüsse

Die VMK nimmt den Bericht des BMVBS zur Kenntnis, dass der Schienengüterverkehr bis 2015 verdoppelt werden soll. Sie bittet vor diesem Hintergrund um eine verbindliche Aussage der Bundesregierung bis zur Frühjahrstagung 2008, ob der Bund eine Weiterführung der Gleisanschlussförderrichtlinie nach dem 31. August 2009 vorsieht.

Novelle Regionalisierungsgesetz

Der Bund hat einen Entwurf für ein Regionalisierungsgesetz vorgelegt. Die Länder bedauern die Reduzierung der Regionalisierungsmittel und stellen Leistungsreduzierungen im Schienenpersonennahverkehr in Aussicht. Dennoch begrüßen sie die mit dem Gesetzentwurf verbundene Planungssicherheit und schlagen vor diesem Hintergrund eine Verschiebung des Revisionszeitpunktes auf das Jahr 2019 vor. Den vorgesehenen Verwendungsnachweis lehnen sie ab.

Schutz der Bevölkerung vor Lärm

Die VMK nimmt einen Bericht des BMVBS über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung von Lärm gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung zur Kenntnis. Die VMK bittet darum, vor der Neueinführung einer sog. Rundungsregelung für die Ermittlung von Grenzwertüberschreitungen im Bereich von Ausbaumaßnahmen bei der Lärmvorsorge und darüber hinaus bei der Lärmsanierung auch Auswirkungen auf die Kostenfolgen zu berücksichtigen.

Klimaschutz

Die VMK unterstützt die Bestrebungen des Europäisches Rates und der Bundesregierung für eine integrierte Klimaschutzpolitik. Sie stellt fest, dass der Verkehrsbereich in der Vergangenheit bereits erhebliche Anteile zur Senkung der CO2-Emissionen beigetragen habe. Damit sei der Anteil des Verkehrs an der Minderungsverpflichtung, 20 % der Treibhausgase bis 2020 gegenüber 1990 zu mindern, beachtlich. Dennoch bleibe der Verkehrsbereich weiter aufgefordert, seinen Beitrag zu leisten. Die VMK beauftragt daher die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS), einen Bericht bis zur nächsten Herbstsitzung 2007 vorzulegen. Dieser könne sich neben der Weiterentwicklung von Antriebs- und Fahrzeugkonzepten auf die Schaffung zusätzlicher Anreize zum verstärkten Einsatz
energieeffizienter Technologien, auf die Umstellung der Kfz-Steuer auf eine CO2-basierte Besteuerung, auf die verbesserte Abstimmung von Verkehrsinfrastruktur und Siedlungsentwicklung, die Einführung des Emissionshandels im Luftverkehr oder im Straßenpersonen- und im Straßengüterverkehr beziehen.

Lkw-Überholverbote

Die VMK bittet den Bund, durch eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 277 der StVO dafür zu sorgen, dass auf zweistreifigen Autobahnen Lkw-Überholverbote auch auf längeren Strecken angeordnet werden können, wenn dadurch eine starke Störung des Verkehrsflusses vermieden werden kann. Eine starke Störung des Verkehrsflusses soll angenommen werden, wenn eine Verkehrsbelastung ab 2000 Kfz/h gegeben ist. Darüber hinaus bittet die VMK den Bund, die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen deutlich anzuheben. Bisher ist die Benutzung von Autobahnen nur mit Kfz zulässig, deren durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Um eine höhere Verkehrsbelastung des nachgeordneten Netzes zu vermeiden, sollen auch zukünftig Fahrzeuge auf Autobahnen zugelassen werden, die lediglich eine Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen, sofern es sich um schon zugelassene Fahrzeuge handelt. Des Weiteren bittet die VMK den Bund, ein generelles Lkw-Überholverbot ab 7,5 t bei Extremwetterlagen, wie Schneefall, zu untersuchen.

Modulare Nutzfahrzeuge (60-Tonner)

Die Länder erklären sich bereit, keine weiteren Ausnahmen und straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse für die neuen Nutzfahrzeugkonzepte zu erteilen. Vielmehr sollen die laufenden Pilotvorhaben weiter hinsichtlich der Fragen nach der Verkehrssicherheit, hinsichtlich des Schutzes der Verkehrsinfrastruktur sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf andere Verkehrsträger (Schiene) untersucht werden.

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

Die VMK bittet die Gesundheitsministerkonferenz unter Berücksichtigung der im europäischen Ausland bestehenden Maßstäbe um einen Vorschlag für eine Neubestimmung der Personenkreise, die unter medizinischen Gesichtspunkten auf bestimmte Parkerleichterungen angewiesen sind, um ihnen als Schwerbehinderte zustehenden Nachteils-ausgleiche zu gewähren. Dieser Vorschlag soll in die Vorbereitung einer bundeseinheitlichen Regelung für Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen eingehen.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann im Internet unter der Adresse: www.bundesrat.de herunter geladen werden.

Az.: III 640-10

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