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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 508/2010 vom 29.10.2010
Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz Herbst 2010
Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat am 06./07. Oktober 2010 zu einer Reihe von für die Kommunen wichtigen verkehrspolitischen Themen Beschlüsse gefasst. Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus (GVFG), der Schutz der kommunalen Infrastruktur gegen zu starke Belastung (GigaLiner), das Zukunftskonzept der Elektromobilität, aber auch Fragen des Schienenverkehrs in der Region wurden behandelt. Bei dem wichtigen Thema Folgen des Winters 2009/2010, das den Zustand kommunaler Straßen betrifft, haben Bund und Länder die kommunale Ebene aber ausgeblendet.
Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) fordert den Bund auf, die angekündigte Ausweitung des Förderprogramms „Elektromobilität in Modellregionen“ auf die ländlichen Räume nunmehr tatsächlich zu beginnen. Darüber hinaus soll die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert werden, um Benutzervorteile für Nutzer von Elektromobilen zu ermöglichen. Dabei soll auch die Möglichkeit der Straßenmarkierung anstelle von Beschilderungen ermöglicht werden.
Gemäß der Nachfolgeregelung zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Entflechtungsgesetz, erhalten die Länder sog. Kompensationsbeträge, deren Höhe allerdings 2013 überprüft werden und die 2019 auslaufen sollen. Die Länder stellen nun fest, dass die Straßeninfrastruktur und der ÖPNV auf kommunaler Ebene eine Aufgabe der öffentlichen Hand auf allen Ebenen ist und daher auch in Zukunft zusätzliche Mittel des Bundes braucht. Die Länder fordern daher, dass die Finanzhilfen des Bundes in der bisherigen Höhe über das Jahr 2013 hinaus fortgeführt werden.
Die VMK fordert den Bund auf, die Gewährleistung der Versorgung mit Streusalz für Autobahnen und andere besonders gefährdete Straßenabschnitte zu optimieren. Darüber hinaus fordert die VMK den Bund als Eigentümer der DB AG auf, sicherzustellen, dass an Fahrzeugen der DB AG aufgetretene Schwächen beseitigt und die Fahrzeuge winterfest gemacht werden. Die gleiche Forderung stellt die VMK mit Blick auf die Vermeidung von Störungen an der Schieneninfrastruktur inkl. Fahrleitungen, Weichen, Stellwerken und sonstigen Anlagen auf.
Die VMK bittet den Bund, keinen Feldversuch mit den sog. Lang-Lkw durchzuführen. Die Koalitionsfraktionen hatten dies im Koalitionsvertrag vereinbart und den Ländern zugesichert, dass diese auf die Rahmenbedingungen des Feldversuchs sowie dessen Durchführung Einfluss nehmen könnten. Tatsächlich sehen die Länder diese Bedingung nicht als erfüllt an, da lediglich die obersten Landesverkehrsressorts angehört werden sollen.
Die VMK nimmt die beabsichtigte Ausdehnung der Lkw-Maut zur Kenntnis. Neben den Bundesautobahnen und ausgewählten Streckenabschnitten von Bundesstraßen sollen zukünftig auch vier- und mehrstreifige Bundesstraßen bemautet werden. Die VMK bittet das BMVBS zu prüfen, ob die beabsichtigten Änderungen nachteilige Rückwirkungen auf das weitere Straßennetz haben und bittet des Weiteren darum, dieses möglichst zu vermeiden.
Die VMK bittet das BMVBS und den zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung darum, ob das Sanktionsniveau für das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette in einer sog. Umweltzone noch angemessen ist. Änderungen werden jedoch frühestens im Verlauf des Jahres 2011 zu erwarten sein, da das BMVBS im Frühjahr 2011 erneut über die Angemessenheit der aktuellen Bußgeldhöhe berichten soll.
Die Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV kann nach Aussagen der VMK nur durch eine Zusammenarbeit der Beteiligten, also der zuständigen Polizei, der Infrastrukturbetreiber, besonders der DB AG, der Verkehrsunternehmen und der Aufgabenträger sichergestellt werden. Allerdings reichen die für die Bestellung von ÖPNV- und SPNV-Leistungen zur Verfügung stehenden Finanzmittel, insbesondere durch die Regionalisierungsmittel, nicht aus, sowohl in den Zügen als auch an Brennpunkten und während aller kritischen Zeiträume, Sicherheitspersonal vorzuhalten und den Aufbau erweiterter Video- und Notruftechnik zu fördern. Die VMK bittet den Bund deshalb zu prüfen, ob neben einer verstärkten Präsenz der Bundespolizei auch weitere Möglichkeiten verfügbar sind. Im Übrigen sollen auch die für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen verantwortlichen Stellen einbezogen werden. Diese werden zu präventiver Arbeit aufgefordert.
Die Bundesnetzagentur hat in der Vergangenheit das System der Stationspreise für ungültig erklärt. Für die Halte an Bahnhöfen gleicher Kategorien in unterschiedlichen Bundesländern wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Preise erhoben. Darin sah die Bundesnetzagentur eine Diskriminierung. Die VMK fordert den Bund deshalb auf, ein nichtdiskriminierendes Stations- und Trassenpreissystem bei der DB AG einzuführen. Das neue Stations- und Trassenpreissystem soll keine Veränderung in der Kostenbelastung der einzelnen Länder verursachen. Sollten mehr Kosten entstehen, soll der Bund auf die DB AG einwirken, die Mehrbelastungen durch die DB AG zu tragen. Etwaige Be- und Entlastungen können nach Auffassung der VMK in der Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 berücksichtigt werden.
Die VMK fordert den Bund auf, die Revision der Regionalisierungsmittel durch Gutachter vorzubereiten. Das Gutachten soll die Bestellentgelte, den finanziellen Bedarf für die Infrastrukturförderung, das zukünftige Trassen- und Stationsentgeltsystem sowie eventuelle Anreizregulierungen im Trassenpreissystem (Lärm) berücksichtigen.
Die VMK hat sich mit zahlreichen weiteren Themen im Bereich der Fahrgastrechte, Standards für Menschen mit Behinderungen, dem Luftverkehr und dem Lkw-Güterverkehr befasst. Der Wortlaut der Beschlüsse sowie einige Berichte zu den Tagesordnungspunkten der VMK sind von der Internetseite des Deutschen Bundesrates unter der Adresse www.bundesrat.de, Rubrik „Gremien und Konferenzen/Konferenzen der Fachminister/Verkehr“, herunterzuladen.
Az.: III 640-10