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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 599/2015 vom 28.09.2015
Beschlüsse des EU-Umweltrates zum Klimaschutz
Die Umweltminister der EU verabschiedeten in ihrer Sitzung am 21. September 2015 ein anspruchsvolles Mandat für die internationalen Klimaverhandlungen in Paris, die vom 30. November bis 11. Dezember stattfinden werden. Außerdem beschlossen sie, das Europäische Emissionshandelssystem als eines der wichtigsten Instrumente der EU-Klimapolitik durch die Einführung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) deutlich zu verschärfen.
Die Ratsschlussfolgerungen betonen die Dringlichkeit von entschiedenen Klimaschutzmaßnahmen auf globaler Ebene angesichts der klaren Ergebnisse des letzten IPCC-Berichts (Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen), begrüßen die bisher vorgelegten beabsichtigten national bestimmten Beiträge (intended nationally determined contributions, INDC) und fordern von allen Staaten, die bisher keine INDC vorgelegt haben, dies schnellstmöglich zu tun. Daneben formulieren die Ratsschlussfolgerungen die Erwartungen der EU an das neue Klimaschutzabkommen und legen damit das Verhandlungsmandat fest.
Die Ratsschlussfolgerungen begrüßen darüber hinaus ausdrücklich die Ergebnisse des G7-Gipfels in Elmau und weisen damit den Weg einer vollständigen Dekarbonisierung. Zudem hat sich die EU darauf geeinigt, das Anspruchsniveau alle fünf Jahre zu überprüfen. Sie hat zugleich festgelegt, dass Ziele progressiv fortentwickelt werden sollen und nicht hinter vorherige zurückfallen dürfen.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die internationalen Gipfeltreffen, die das Jahr 2015 prägen, zeigen, dass der Rahmen für eine nachhaltige und klimagerechte Zukunft immer enger abgesteckt wird. Die Abschlusserklärung der sieben führenden Industriestaaten vom 08.06.2015 auf Schloss Elmau zur sogenannten Dekarbonisierung, die Beschlüsse des EU-Umweltrates aber auch der im Dezember 2015 in Paris stattfindende Klimaschutzgipfel können für Städte und Gemeinden als ein zusätzlicher globaler Anreiz zur Unterstützung der Energiewende vor Ort wirken.
Az.: II gr-ko