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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 452/2004 vom 21.06.2004
Beschluss des Finanzplanungsrates vom 16.06.2004
Der Finanzplanungsrat hat auf seiner 100. Sitzung die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die finanzpolitischen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2005 und der Finanzpläne bis 2008 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert. Des Weiteren wurden die Berichte zum Fortschritt der Haushaltssanierung in der Freien Hansestadt Bremen und dem Saarland beraten. Die Mitglieder des Finanzplanungsrates fassten folgenden einvernehmlichen Beschluss:
1. Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zu ihrer Verantwortung zur Einhaltung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. An der Zielsetzung eines ausgeglichenen Staatshaushalts wird festgehalten. Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles sind Strukturreformen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wachstumskräfte sowie die weitere nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Voraussetzung für ein mittel- und langfristig höheres Wirtschaftswachstum sind auch strukturelle Reformen zur Verbesserung der Qualität der Staatsausgaben.
2. Zentrales Kriterium für die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist der Abbau des Defizits. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Gemeinden ist es, das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2005 unter 3% des Bruttoinlandsprodukts zurückzuführen. Länder und Gemeinden werden unter den gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Annahmen sowohl in 2004 als auch in 2005 ihren innerstaatlich vereinbarten Defizitanteil nicht überschreiten. Der Bund wird sein Defizit im Jahr 2005 deutlich zurückführen, die Nettokreditaufnahme wird die Summe der Investitionen gemäß Art. 115 GG nicht überschreiten.
3. Darüber hinaus wird im Rahmen der Konsolidierungsstrategie das jährliche Wachstum der Bundesausgaben bis 2006 im Jahresdurchschnitt auf +1% begrenzt. Auch die Länder werden in den Jahren 2005 und 2006 beim Ausgabenwachstum eine Begrenzung von +1% im Jahresdurchschnitt einhalten.
4. Die Mitglieder des Finanzplanungsrates stellen fest, dass die Haushaltsnotlagenländer Bremen und Saarland ihre Sanierungsauflagen im Jahr 2003 erfüllt haben. Die degressiv gestalteten Sanierungshilfen laufen 2004 aus. Die Sanierungsländer sind gegenüber der bundesstaatlichen Gemeinschaft in der Pflicht, ihre Konsolidierungspolitik zum Ausgleich ihrer Haushalte konsequent fortzusetzen.
Das massive Haushaltsungleichgewicht in Berlin erfordert erhebliche Konsolidierungsanstrengungen, die weit über die für die übrigen Länder geltenden Ausgabenbegrenzungen hinausgehen. Berlin ist gegenüber der bundesstaatlichen Gemeinschaft verpflichtet, die Ausgaben des Landes auf ein finanzierbares Niveau zurückzuführen.
Az.: IV/1 900-03