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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 5/2023 vom 18.01.2023
Beschluss des OVG NRW bzgl. Vergabe von Rettungsdienstleistungen - Bereichsausnahme
Das OVG NRW hat sich in einem Beschluss vom 16.01.2023 mit der Bereichsausnahme im Vergaberecht bezgl. der Rettungsdienstleistungen befasst.
In diesem unanfechtbaren Beschluss sieht das OVG NRW entgegen der Vorinstanz (VG Gelsenkirchen) eine Verfahrenszuständigkeit des Verwaltungsrechtswegs. Zugleich schließt es sich der Rechtsauffassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) an, wonach einer Anwendung der Bereichsausnahme landesrechtlich (§ 13 RettG NRW) nichts entgegensteht. Insofern teilt es weder die Auffassung der Vorinstanz (VG Gelsenkirchen) noch die Auffassung der Vergabekammer Westfalen. Diese hatte mit Beschluss vom 15.06.2022 entschieden, dass die Bereichsaufnahme im Rettungsdienst in NRW keine Anwendung finden könne (vgl. Schnellbrief Nr. 382 vom 21.07.2022). Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Geschäftsstelle erwartet eine Entscheidung des OLG Düsseldorf noch im 1. Quartal.
Der Beschluss des OVG NRW ist für Mitgliedskommunen des StGB NRW im Intranet unter Fachinformationen, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungsdienst, Rettungswesen abrufbar.
Az.: 15.2.5-003/001