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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 615/2013 vom 01.07.2013
Beschluss des StGB NRW-Präsidiums zum Fracking
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hat sich in seiner Sitzung am 27.06.2013 mit den Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen (Fracking) und der geltenden Genehmigungspraxis in NRW befasst. Da der Geschäftsstelle aus Anfragen bekannt ist, dass die Kommunen z. Z. mit Eingaben nach § 24 GO zu diesem Thema befasst werden, weisen wir nachstehend auf den vom Präsidium gefassten Beschluss zum Fracking hin.
- Das Präsidium begrüßt, dass die Landesregierung keine Genehmigungen für die Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen unter Einsatz von Chemikalien (sog. Fracking) erteilen wird, solange keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt sowie insbesondere der Trinkwasserversorgung sicher ausschließen zu können.
- Das Präsidium sieht es als erforderlich an, nicht nur auf den Schutz von Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten abzustellen. Vielmehr muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass durch etwaige Folgeschäden weder die Trinkwassergewinnung und der Naturhaushalt noch die bauliche und landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken beeinträchtigt werden.
- Das Präsidium bekräftigt seine Unterstützung der Landesregierung darin, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben einzusetzen, die eine Gefährdung dieser Schutzgüter ausschließt und insoweit über die bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht. Darüber hinaus muss verfahrensrechtlich eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen sichergestellt werden.
Der Vorbericht des Präsidiums ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter > Fachinfo und Service > Fachgebiete > Umwelt, Abfall und Abwasser abrufbar. Neben dem Beschlussvorschlag enthält er eine eingehende Begründung, die Gesetzesunterlagen und eine Pressemitteilung des StGB NRW. Im Übrigen weisen wir auf den Schnellbrief Nr. 120 vom 01.07.2013 - abrufbar durch Mitgliedskommunen - hin.
Az.: II gr 21-50