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StGB NRW-Mitteilung 214/2003 vom 20.02.2003
Beschwerde gegen Subventionierung öffentlicher Krankenhäuser
Die Asklepios-Kliniken GmbH hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Subventionierung öffentlicher Krankenhäuser eingelegt. Bei ihrer Beschwerde beruft sich die Klinik auf europäisches Wettbewerbsrecht. Sie wertet die Übernahme von Betriebskostendefiziten durch kommunale Krankenhausträger als Wettbewerbsverzerrung. Nach Einschätzung der beauftragten Rechtsanwälte der Asklepios-Kliniken GmbH könne die Vorprüfung durch die Kommission dazu führen, dass die Bundesrepublik aufgefordert werde, die Möglichkeit der Förderung öffentlicher Krankenhäuser durch die Krankenhausträger einzustellen. Anderenfalls schließt die Asklepios-Kliniken GmbH Klagen gegen einzelne Kreiskrankenhäuser vor dem jeweiligen Landgericht nicht aus.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hält europäisches Wettbewerbsrecht auf den Krankenhausbereich nur für eingeschränkt anwendbar. So habe der EuGH ausdrücklich anerkannt, dass für eine adäquate Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen staatliche Planung notwendig sei und dass diese Notwendigkeit die Binnenmarktfreiheiten einschränken dürfe. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung gehöre aus Sicht der DKG die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von in der Landeskrankenhausplanung als bedarfsnotwendig erachteten Krankenhäusern. Gleichwohl wird der Entscheidung der EU-Kommission unter dem Stichwort „Daseinsvorsorge/staatliche Beihilfen“ erhebliche Bedeutung zukommen.
Az.: III/2 563