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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 394/1999 vom 20.06.1999
Besetzung von Schulleitungsstellen
Der Schul-, Kultur- und Sportausschuß des NWStGB hat sich in seiner Sitzung vom 18.03.1999 in Düsseldorf mit der Problematik der Besetzung von Schulleitungsstellen und Stellvertreterstellen befaßt. Vor dem Hintergrund eines entsprechenden Beschlusses des Ausschusses hat die Geschäftsstelle Kontakt mit dem Städtetag NW und dem Landkreistag NW aufgenommen und ein gemeinsames Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen an die Ministerin für Schule und Weiterbildung angeregt, in dem auf die Problematik aufmerksam gemacht wird und Lösungsvorschläge unterbreitet werden.
Das entsprechende Schreiben vom 20.05.1999 ist nachfolgend wiedergegeben:
"Sehr geehrte Frau Ministerin Behler,
Aus zahlreichen Kreisen, Städten und Gemeinden haben wir die Information erhalten, daß es zunehmend schwierig wird, Schulleitungsstellen und Stellvertreterstellen zu besetzen. Umfragen bei den Schulverwaltungsämtern haben ergeben, daß dieses Phänomen nicht regional begrenzt ist und sich zudem über alle Schulformen erstreckt. Eine besondere Häufung von problematischen Besetzungsfällen ergibt sich allerdings im Primarbereich.
Für die Schulträger hat dies zum einen zur Konsequenz, daß ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen gemäß § 21 a Schulverwaltungsgesetz noch weiter an Wert verlieren. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erschöpft sich häufig in einer Bestätigung der von der Bezirksregierung im Rahmen der schulfachlichen Beratung vorgeschlagenen Stellenbesetzung. Dies setzt allerdings voraus, daß überhaupt ein Bewerber "überredet" werden kann. Teilweise ist auch zu beobachten, daß Schulleitungsstellen über einen längeren Zeitraum schlicht nicht besetzt werden können, da interessierte Lehrkräfte am Ort für die Aufgabe nicht gefunden werden. In einzelnen Fällen ist es trotz sechsfacher (!) Ausschreibung nicht gelungen, geeignete Bewerber zu finden.
Dieser Befund offenbart aus Sicht der Kommunen Handlungsbedarf. Dabei geht es nicht allein um den rein formalen Aspekt der Aushöhlung des gesetzlich garantierten Vorschlagsrechts. Die Kreise, Städte und Gemeinden haben ein großes praktisches Interesse daran, daß zum einen die Stellen überhaupt besetzt werden und zum anderen hierfür fachlich und persönlich geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden. Die Schulleiter stellen das Bindeglied zwischen innerer und äußerer Schulverwaltung dar und haben gerade in den letzten Jahren wichtige Aufgaben in Bereichen übernommen, die über die rein pädagogische Vermittlung von Lehrinhalten hinausgehen. Zu nennen sind beispielsweise die Rolle der Schulleitungen im Rahmen von GÖS, im Rahmen des Projekts "Schule von acht bis eins", bei der Entwicklung von Schulprogrammen und -profilen und der Gewinnung von Sponsoren sowie nicht zuletzt im Rahmen der Budgetierung, die an immer mehr Schulen praktiziert wird.
Vor dem geschilderten Hintergrund bitten wir zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für Schulleiter und deren ständige Vertreter so weit verbessert werden können, daß in ausreichender Zahl interessierte und motivierte Lehrkräfte für diese Aufgabe gewonnen werden können. Eine Steigerung der Attraktivität könnte beispielsweise durch entsprechende besoldungsrechtliche Anreize, durch zusätzliche zeitliche Entlastung der Leitungskräfte im Hinblick auf die Wahrnehmung von Managementaufgaben, durch eine Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen sowie durch die Ermöglichung einer Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben auch durch Teilzeitkräfte erfolgen."
Az.: IV/2 211-21/1