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StGB NRW-Mitteilung 508/1999 vom 05.08.1999
Besetzung von Schulleitungsstellen
In den Mitteilungen Nr. 394/1999 vom 20.06.1999 hatte die Geschäftsstelle über ein gemeinsames Schreiben der drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfälen an die Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schulleitungsstellen berichtet.
Mittlerweile liegt ein Antwortschreiben von Ministerin Behler vom 29.06.1999 vor, das nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben ist:
"...für Ihr Schreiben vom 20.5.1999, mit dem Sie auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schulleitungsstellen hingewiesen und Anregungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen übermittelt haben, danke ich Ihnen.
Zu der von Ihnen dargestellten Besetzungssituation möchte ich zunächst grundsätzlich darauf hinweisen, dass neben den abrufbaren aktuellen Daten über unbesetzte Schulleitungsstellen keine statistischen Erhebungen vorliegen, die über die Entwicklung der Zahl solcher unbesetzter Stellen in den letzten Jahren Auskunft geben. Eine statistisch belegbare Aussage über eine zunehmende Trendentwicklung in diesem Bereich kann daher nicht getroffen werden; eine Befragung der Bezirksregierungen Mitte Juni 1999 hat ergeben, dass ein solcher Trend auch nicht erkennbar sei. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen können die Gründe für nicht besetzte Schulleitungsstellen sehr unterschiedlich sein, so dass nicht ohne Weiteres von einer alleinigen Ursächlichkeit besoldungs- und dienstrechtlicher Rahmenbedingungen für derartige Vakanzen ausgegangen werden kann.
Selbstverständlich ist mir angesichts der wichtigen Aufgaben, die Schulleiterinnen und Schulleiter im Zusammenhang mit einer stärkeren Selbstverantwortung der Schulen wahrzunehmen haben, an einer Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Schulleitungsstellen gelegen, die ein hinreichendes Bewerberinteresse und von daher eine zügige Besetzung vakanter Positionen erwarten lassen. Im Hinblick auf die Schlüsselrolle, die den Schulleitungen bei der Weiterentwicklung der Schule zum"Haus des Lernens" zukommt, ist bereits eine Reihe von Hilfestellungen bzw. entlastenden Maßnahmen geplant, zum Teil werden solche Hilfestellungen schon realisiert.
So wird schon ab 1997, um Schulleiterinnen und Schulleiter mit einem geänderten Aufgabenprofil noch besser vertraut zu machen, eine spezielle Fortbildung angeboten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Schulleiterfortbildung konzentrieren sich vor allem auf Führungs- und Managementaufgaben. Schon seit 1996 wird für bestimmte Schulformen eine Fortbildung zur Budgetierung im Schulbereich angeboten. Hierdurch werden Schulleitungen wichtige Hilfen bei der Wahrnehmung ihrer komplexen Aufgabe erhalten. Außerdem führt die Fernuniversität Hagen ab Herbst einen vorbereitenden Studienkurs für einen Personenkreis durch, der sich für Leitungsaufgaben interessiert.
Die Problematik der Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben ist bekannt. Jegliche Forderung nach einer generelle Neubemessung und Neubewertung der Anrechnungspauschalen muss auf dem Hintergrund der finanzpolitischen Rahmenbedingungen, aber natürlich auch im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Abschlussbericht zum Arbeitszeitgutachten der Firma Mummert + Partner über die unterschiedlichen schulformspezifischen Belastungen von Lehrerinnen und Lehrern gesehen werden. Erst wenn das Gutachten vorliegt und ausgewertet ist, kann darüber entschieden werden, welche generellen Konsequenzen hinsichtlich der Schulleitungsentlastung zu ziehen sind.
Ihnen dürfte aber bekannt sein, dass die Landesregierung auf Anregung der SPD Landtagsfraktion beschlossen hat, für das laufende und das kommende Jahr insgesamt 330 Mio. DM zusätzlich zur Verbesserung der Situation im Schulbereich bereitzustellen. Im Rahmen dieses Programmes werden umgerechnet 430 Stellen bereitgestellt, um den Schulleitungsaufgaben von "kleinen" Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen) durch Gewährung einer zusätzlichen Pflichtstundenreduzierung Rechnung zu tragen.
Was die besoldungsmäßige Einstufung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Stellvertreter betrifft, so sind diese der Regelungskompetenz des Bundesgesetzgebers zugeordnet. Die Schaffung weitergehender besoldungsrechtlicher Anreize ist dem Landesgesetzgeber daher verwehrt. Im Übrigen dürften für Nachbesetzungsprobleme, die offenbar alle Schulformen, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, betreffen, nicht in erster Linie zu geringe Besoldungsansätze maßgebend sein. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass durch die zwischenzeitlichen Dienstrechtsänderungen die Grundlage für zusätzliche leistungsbezogene Besoldungselemente geschaffen wurde, die allerdings an entsprechende individuelle Leistungsfeststellungen im Einzelfall anknüpfen.
Was die von Ihnen angesprochene Durchlässigkeit zwischen Schulformen angeht, so sind Voraussetzung für die Wahrnehmung einer Schulleitungsfunktion das entsprechende Lehramt und die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus den Beurteilungsrichtlinien für Lehrer und Schulleiter ergeben. Ich meine, dass auf diese begründeten Anforderungen nicht verzichtet werden kann.
Schon jetzt besteht die Möglichkeit einer Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben durch Teilzeitkräfte und ich begrüße es, dass Sie darin einen Weg sehen, den dargestellten Problemen entgegen zu wirken. Darunter verstehe ich allerdings auch eine Aufgabenteilung, d. h. eine Übertragung der Leitungsfunktion auf zwei Personen. In diesem Fall halte ich es allerdings für notwendig, zunächst entsprechende Modelle zu entwickeln und ggf. auch zu erproben.
Im Übrigen dürfen Sie versichert sein, dass die Bezirksregierungen alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, den Schulträgern im Rahmen der schulfachlichen Beratung mehr als eine Bewerberin oder einen Bewerber zu präsentieren.
Dies zu erreichen, ist allerdings eine gemeinsame Aufgabe, zu der es seitens des Landes zum Beispiel gehört, die Nachwuchsförderung weiter zu intensivieren. Sie werden mit mir darin übereinstimmen, dass aber auch eine gute schulische Infrastruktur, zu der die Bereitstellung entsprechenden Verwaltungspersonals durch die Schulträger gehört, diesem Ziel dient.
Die Übernahme besonderer Funktionen ist für viele Lehrkräfte, die an der Weiterentwicklung der Qualität schulischer Bildung interessiert sind, nach wie vor eine wichtige Herausforderung. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Schulleitungsfunktionen und die damit verbundenen Möglichkeiten, in einer herausgehobenen Position und als Partner aller am Schulleben Beteiligten Schule verantwortlich mitzugestalten. Ich meine, dass die bereits geschaffenen und geplanten Rahmenbedingungen für Schulleitungen dazu beitragen werden, das Interesse an der Übernahme solcher Funktionen auch weiterhin zu erhalten."
Az.: IV/2 211-21/1