Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 474/2007 vom 24.07.2007
Besserer Schutz für gefährdete Kinder
Familiengerichte sollen künftig im Interesse vernachlässigter oder misshandelter Kinder früher eingreifen können. Das Bundeskabinett hat Mitte Juli 2007 auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypies einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dem Gesetzentwurf liegt ein Bericht der Expertenarbeitsgruppe„Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ zugrunde, die in ihrem Abschlussbericht vom 17. November 2006 festgestellt hat, dass Familiengerichte häufig zu spät und überwiegend mit dem Ziel angerufen werden, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen.
Durch eine Neugestaltung der materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften zum familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren soll dazu beigetragen werden, dass die sozialpädagogischen Hilfs- und Unterstützungsangebote die Familie erreichen, solange sie im konkreten Fall noch zur Gefahrabwehr geeignet sind. Insbesondere sollen Möglichkeiten geschaffen werden, frühzeitiger und stärker auf die Eltern einzuwirken, um diese anzuhalten, notwendige öffentliche Hilfen zur Wiederherstellung ihrer Elternkompetenz in Anspruch zu nehmen.
In diesem Sinn sieht der Entwurf verschiedene Änderungen vor, die eine frühzeitige Anrufung des Familiengerichts und ein frühes, aber ggf. niedrigschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht fördern sollen. Aus kommunaler Sicht wird die Zielsetzung des Gesetzesvorhabens, den Schutz gefährdeter Kinder zu verbessern und familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls zu erleichtern, unterstützt. Die vielfältigen Mitwirkungspflichten werden jedoch auf Seiten der Jugendämter zu mehr Arbeiten führen. Diesem Mehraufwand muss über die Konnexitätsgebote in den Landesverfassungen Rechnung getragen werden.
Az.: III 734