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StGB NRW-Mitteilung 3/2012 vom 05.12.2011
Besserer Strafrechtsschutz für Feuerwehrleute
Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes genießen ab 05.11.2011 besseren strafrechtlichen Schutz vor gewalttätigen Angriffen. Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte sind im Dienst Ziel brutaler Angriffe. Der Gesetzgeber hat im Strafgesetzbuch eine Strafverschärfung vorgenommen und Feuerwehrleute und Hilfeleistende des Katastrophenschutzes mit einbezogen. In dem geänderten § 113 Strafgesetzbuch — Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte — wird die Höchststrafe des Regelstrafrahmens von zwei auf drei Jahre erhöht. § 114 Strafgesetzbuch nimmt Hilfeleistungen des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes in diesem erhöhten Schutz auf und stellt klar, dass sämtliche Rettungsdienste vom Schutzbereich der Vorschrift erfasst werden.
Quelle: DStGB Aktuell vom 11.11.2011
Az.: I 131-00