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StGB NRW-Mitteilung 498/2017 vom 20.07.2017
Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfen nach dem SGB IX
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW darüber informiert, dass der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften beschlossen habe. Im Wege eines Änderungsantrages sei dabei auch eine Ergänzung bei den Übergangsregelungen im SGB IX aufgenommen worden.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat im Vorfeld der Bundesratssitzung mit Schreiben vom 05.07.2017 an die Länder-Bund-Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bereits darauf hingewiesen, dass die Länder durch diese Neuregelung nicht von ihrer Pflicht entbunden würden, Landesausführungsgesetze zum SGB IX zu erlassen und die Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ab dem 1.1.2018 zu bestimmen.
Az.: 37.0.20-001/002