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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 763/2020 vom 02.12.2020
Beteiligung der NRW-Kommunen an der Deutschen Einheit – Darstellung 1996 bis 2018
Im Zuge der Beratungen zum 2. ELAGÄndG haben die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion im Landtag einen Bericht über die Beteiligung der nordrhein-westfälischen Kommunen an den Kosten der Deutschen Einheit erbeten. Diesen Bericht hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW unter dem 01.12.2020 vorgelegt (Vorlage 17/4284).
Neben einem Textteil enthält der Bericht 3 Tabellen:
- Gemeindescharfe Ausweisung der Gesamtbelastung durch Einheitslasten
- Gemeindescharfe Ausweisung des auf den Fond Deutsche Einheit entfallenden Teils der Gewerbesteuerumlage 1996-2018
- Gemeindescharfe Abrechnung zwischen dem gewährten Belastungsausgleich und dem erbrachten Ausgleich im Steuerverbund 1996-2018
Insgesamt haben sich die nordrhein-westfälischen Kommunen im Zeitraum 1996 bis 2018 danach mit rund 14,9 Mrd. Euro an den Kosten der Deutschen Einheit beteiligt. Davon entfallen rund 10,1 Mrd. Euro auf die (erhöhte) Gewerbesteuerumlage und 4,8 Mrd. Euro auf die Abrechnung durch den Steuerverbund. Zahlen für das Jahr 2019 enthält der Bericht noch nicht, da die Einheitslastenabrechnung insoweit (dann auch letztmalig) erst im Jahr 2021 stattfindet.
Az.: 41.2.4-001/001