Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 78/2007 vom 21.12.2006
Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten SGB II
Der Bundesrat hat am 15. Dezember einstimmig dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt, mit dem die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für das Jahr 2007 für 14 Bundesländer auf 31,2 % festgelegt wird, für das Land Baden Württemberg auf 35,2 % und für das Land Rheinland-Pfalz auf 41,2 %. Die Angemessenheit der Beteiligung des Bundes wird im Jahr 2010 überprüft. Eine Neuregelung erfolgt für das Jahr 2011 durch Bundesgesetz.
Ab 2007 bis 2010 ergibt sich die Höhe der Beteiligung des Bundes nach Maßgabe der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften. Diese Formel haben die kommunalen Spitzenverbände massiv kritisiert. Bereits jetzt zeigt sich in einzelnen Bundesländern, dass trotz sinkender Bedarfsgemeinschaftszahlen die Unterkunftskosten ansteigen. Wir haben hier bereits Nachbesserungsbedarf angemeldet.
Der Bundesrat hat die verfassungsrechtlichen Bedenken, die in letzter Zeit in den Medien veröffentlicht wurden, nicht geteilt. Vielmehr beruhten die unterschiedlichen Quoten auf sachlichen Gründen und seien damit Ausfluss des gesetzgeberischen Ermessens. Nach unseren Informationen wurde diese Frage auch innerhalb der Bundesregierung unterschiedlich bewertet. Der Sprecher der Bundesregierung hat dies aber offiziell dementiert. Vielmehr gehe die Bundesregierung davon aus, dass das Gesetz verfassungskonform sei. Nach Einschätzung der Bundesregierung werde Bundespräsident Köhler das Gesetz unterzeichnen.
Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir auf eine schnellstmögliche Nachbesserung drängen und die Bundesregierung auffordern, auf der Basis der in den Haushalt eingestellten Finanzmittel bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Abschlagszahlungen an die Kommunen zu leisten.
Az.: IV/1 970-02/3