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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 483/2011 vom 06.10.2011
Beteiligung junger Asylbewerber am Bildungs-und Teilhabepaket
Die Länder möchten auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, rückwirkend zum 01. Januar 2011 am Bildungs-und Teilhabepaket beteiligen. In ihrer Sitzung am 23.09.2011 fassten sie eine Entschließung, die die Bundesregierung auffordert, umgehend den Leistungsbezug dieser Personengruppe zu ermöglichen. Die den Kommunen entstehenden Mehrbelastungen soll der Bund durch eine Kostenbeteiligung auffangen.
Während leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 2 AsylbLG schon jetzt Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe analog dem SGB XII haben, ist ein solcher Anspruch für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG nicht geregelt.
Anlässlich der 87. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im November 2010 hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen für alle Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern die Gewährung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zugesichert.
Im Sinne einer Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen, die teilweise in denselben Einrichtungen untergebracht sind bzw. dieselben Schulen besuchen, ist eine umgehende gesetzliche Regelung bzw. eine Vorabregelung geboten. Anderenfalls erfolgt eine Ausgrenzung einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen z. B. bei der Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas sowie der soziokulturellen Teilhabe, die auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar ist.
Die dabei entstehenden finanziellen Mehraufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften sollten nach Auffassung des Bundesrats durch den Bund kompensiert werden.
Az.: III 810-2