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StGB NRW-Mitteilung 464/2014 vom 23.07.2014
Betrieb von Bestattungswäldern
Die Gemeinde Jüchen bittet um Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Friedhofswesen, die Erfahrungen mit der Übertragung des Betriebs eines Bestattungswaldes an einen Privaten bzw. der Einrichtung eines solchen Waldes haben. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Jüchen, Gabriele Jansen unter Gabriele.Jansen@juechen.de gebeten.
Az.: IV/2 873-00