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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 679/1999 vom 05.10.1999
Betriebliche Gesundheitsförderung in der Kommunalverwaltung
Die Modernisierungsprozesse in den Kommunalverwaltungen, besonders auch im Bereich der Informationsverarbeitung, haben erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsplatzgestaltung und die Anforderungen an die Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund hat der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß des NWStGB in seiner Sitzung am 2.9.1999 eingehend Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung erörtert und in diesem Zusammenhang folgenden Beschluß gefaßt:
Der Ausschuß sieht in der Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in der Kommunalverwaltung eine Chance, die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter zu erhöhen und gleichzeitig krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren. Die konkrete Ausgestaltung der Gesundheitsförderung muß jeweils vor Ort unter Einbeziehung kompetenter Partner im Gesundheitswesen, beispielsweise den Krankenkassen, erfolgen. Durch einen effektiven Einsatz von Instrumenten der Gesundheitsförderung kann die Kommunalverwaltung ggfls. auch Vorbildfunktion für den privatwirtschaftlichen Bereich einnehmen.
Az.: III/2 501