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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 458/2009 vom 18.08.2009
Betriebliche Kinderbetreuung
Am 20.08.2009 führt der Landtagsausschuss für Generationen, Familie und Integration eine öffentliche Anhörung zum Thema „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ durch. Der Anhörung liegen Anträge aller im Landtag vertretenen Fraktionen zugrunde. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer Stellungnahme hervorgehoben, dass sich die Kommunen bereits seit vielen Jahren für eine familienfreundliche Personalpolitik engagieren. So würden beispielsweise innerhalb der jeweiligen Verwaltungen die Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von der Gleichstellungsstelle gemeinsam mit dem Organisations- und Personalamt unter Beteiligung des Personalrates nach den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Belange erarbeitet. Konkrete Beispiele seien Teilzeitarbeitsplätze, flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeitsplätze, Beurlaubung aus familiären Gründen, Unterstützung beim Widereinstieg in den Beruf etc. Den Kommunen sei dabei bewusst, dass sie in diesem Bereich — wie alle anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes — eine Vorreiterrolle wahrnehmen.
Az.: III/2 711-2