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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 43/2005 vom 13.12.2004
Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat am 10.12.2004 fünf Klagen der Städte Meerbusch und Ratingen sowie der Klagegemeinschaften von Flughafenanliegern gegen die Betriebsgenehmigung des NRW-Verkehrsministeriums für den Flughafen Düsseldorf vom 21.09.2000 abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Nach der Entscheidung des OVG wird der Flughafen Düsseldorf voraussichtlich über eine gesicherte Betriebsgenehmigung verfügen. Sie löst die Betriebsregelung des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 1983 ab, die der Entwicklung im Luftverkehr nicht mehr genügte. Weitergehende Bewertungen des Urteils sind erst nach Auswertung der jetzt noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Az.: III 155-50