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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 361/2007 vom 21.05.2007
Betriebsgenehmigung für Flughafen Düsseldorf bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 16.05.2007 seine Urteile in den von sechs Städten und vierzehn Privatpersonen eingeleiteten Klageverfahren gegen die dem Flughafen Düsseldorf vom NRW-Verkehrsministerium erteilte Betriebsgenehmigung vom 9. November 2005 verkündet. Nach vier Verhandlungstagen hat das Gericht in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Klagen abgewiesen und die Genehmigung in vollem Umfang bestätigt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Kläger prüfen allerdings derzeit die Einlegung einer Beschwerde.
Die sechs Städte Essen, Kaarst, Meerbusch, Mülheim, Neuss und Ratingen sowie die Privatkläger hatten sich gegen die genehmigte Ausweitung des Flugbetriebs auf insgesamt 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres und gegen die Erhöhung der in der ersten Nachtstunde (22.00 bis 23.00 Uhr) planbaren Landungen auf generell 36 gewandt.Die vorherige Betriebserlaubnis für den Flughafen Düsseldorf hatte in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 122.000 Flugbewegungen und in der ersten Nachtstunde 15 planbare Landungen für den Winterflugplan und 25 für den Sommerflugplan zugelassen.
In der mündlichen Verhandlung hat das Verkehrsministerium im Rahmen des Interessenausgleichs die Zahl der planbaren Landungen reduziert. Künftig können über das gesamte Jahr in der ersten Nachtstunde 33 Landungen geplant werden. Die bisher unterschiedliche Zahl der Landungen im Winterhalbjahr und im Sommer wird damit um 8 bzw. 18 Landungen angehoben. Darüber hinaus wurden die Nachtflugmöglichkeiten für Propellerflugzeuge mit mehr als 9 Tonnen Gewicht eingeschränkt.
Az.: III 155-30