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StGB NRW-Mitteilung 721/2002 vom 05.12.2002
Betriebssicherheitsverordnung
Mit Bundesgesetzblatt 2002 Band I lfd. Nr. 70 vom 2.10.2002, Seite 3777, ist die Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht worden. Diese Betriebssicherheitsverordnung als Teil einer Artikelverordnung setzt u.a. Teile der Getränkeschankanlagenverordnung zum 1.1.2003 außer Kraft. Die Hygiene - Bestimmungen bleiben aber bis 2005 bestehen.
Die Zuständigkeitsverordnung zu der Betriebssicherheitsverordnung ist derzeit noch nicht in Kraft. Solange die Zuständigkeitsverordnung noch nicht in Kraft ist, gelten die Bezirksregierungen als zuständig. Vieles spricht nach Aussage des zuständigen Arbeitsministeriums jedoch dafür, daß auch in Zukunft die örtlichen Ordnungsbehörden für die Überprüfung der Getränkeschankanlagen zuständig sind.
Nach Erlaß der Zuständigkeitsverordnung werden wir erneut in den Mitteilungen berichten.
Az.: I/2 102-30