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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 227/2007 vom 23.03.2007
Bewältigung des Straßengüterverkehrs
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2007 mit der Bewältigung des Straßengüterverkehrs in NRW befasst und folgenden Beschluss verabschiedet:
1. Das Präsidium stellt fest, dass die zu erwartenden zusätzlichen Güterverkehrsströme im Transitland Deutschland nur zu einem Teil durch Transportzuwächse auf der Schiene aufgefangen werden können und deshalb der weiter zunehmende Straßengüterverkehr – insbesondere beim Ziel- und Quellverkehr auch in den Kommunen und Regionen – einer deutlich verbesserten Steuerung bedarf.
2. Aus kommunaler Sicht wird kritisiert, dass einerseits innovative Ansätze zur Bewältigung des Straßengüterverkehrs wie z.B. Citylogistik-Konzepte bislang u.a. an mangelnder Kooperationsbereitschaft der beteiligten Wirtschaftskreise scheitern, andererseits wie beim NRW-Modellversuch „Gigaliner“ notwendige Abstimmungs- und Koordinierungsmaßnahmen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden unterbleiben.
3. Das Präsidium fordert vor diesem Hintergrund Bund und Land zu einer intensivierten fachpolitischen Debatte über die Bewältigung des Straßengüterverkehrs in den Regionen auf. Ziel muss es sein, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen wirtschaftlichen Akteuren
- Modellversuche und Pilotprojekte in Vernetzung von Forschungseinrichtungen mit Verkehrsträger- und Fahrzeugbaubezug, der Antriebstechnik sowie den Logistikdienstleistern im Rahmen eines „Forschungs- und Umsetzungs-clusters Verkehr“ zu generieren
- für die Kommunen ein praxistaugliches Rechtsinstrumentarium insbesondere unter straßen-, straßenverkehrs- und emissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten zur Bündelung und Lenkung von Schwerlastverkehren zu entwickeln und
- durch Schwerpunktbildung in staatlichen Förderprogrammen verstärkte finanzielle Anreize zur Umsetzung von integrierten Güterverkehrskonzeptionen in den Regionen zu setzen.
Az.: III 641 - 80