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StGB NRW-Mitteilung 337/2021 vom 02.06.2021
Bewerbung für den Grenzlandpreis 2021 für Zusammenarbeitsprojekte NRW/Niederlande
Die Staatskanzlei weist auf Folgendes hin:
Nordrhein-Westfalen und die Niederlande arbeiten stets intensiver zusammen. Auf verschiedensten Ebenen kooperieren Bürgerinnen, Unternehmen und Behörden miteinander und widmen sich Themen wie dem Arbeitsmarkt, Mobilität, Bildung, Sicherheit und dem Umgang mit der Corona - Pandemie. Dabei verdienen Projekte, welche die beiden Länder innovativ miteinander verbinden, besondere Aufmerksamkeit. Um ein solches Projekt zu würdigen, wird am 30. September 2021 während der Grenzlandkonferenz in Enschede zum zweiten Mal der gemeinsame Grenzlandpreis verliehen.
Ausgezeichnet werden Projekte, die sich auf besondere Weise für das grenzüberschreitende Miteinander engagieren, indem sie sich für das Zusammenrücken der niederländischen und nordrhein-westfälischen Gesellschaft einsetzen und Grenzhindernisse aktiv angehen. Die Bewerbungen werden von einer fachkundigen Jury beurteilt, die sich auch selbst aktiv für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und Nordrhein -Westfalen engagiert.
Die Finalisten werden drei Wochen vor der Grenzlandkonferenz informiert und erhalten die Chance sich auf der Grenzlandkonferenz vor einem Fachpublikum zu präsentieren.
Das Siegerprojekt wird während der Grenzlandkonferenz bekannt gegeben und erhält 5.000 Euro.
Bewerbung
Hat Ihr Projekt einen Bezug zu den Niederlanden und Nordrhein -Westfalen, ist mindestens seit März 2021 aktiv und hat nicht vor September 2020 geendet?
Dann senden Sie bis spätestens 11. Juni 2021 eine schriftliche Bewerbung an preis@grenzsland.eu1 in der Sie kurz (maximal 2 DIN A4-Seiten) auf Niederländisch oder Deutsch erklären, was das Projekt beinhaltet. Bitte beschreiben Sie in jedem Fall die folgenden Punkte:
1. eine Kurzbeschreibung des Projekts, inkl. Durchführungszeitraum, Partner, Zielpublikum,
Inhalte,Finanzierung (öffentlich oder privat),
2. eine Erläuterung der positiven Effekte auf das Miteinander zwischen Nordrhein -Westfalen und den
Niederlanden sowie die Grenzregion,
3. die Beweggründe für die Umsetzung des Projekts,
4. Angaben zum innovativen Charakter des Projekts,
5. Angaben zur Nachhaltigkeit des Projekts,
6. Auskunft über bereits erhaltene Auszeichnungen; wenn ja, welche?
7. ggf. Publikationen, Berichte, Prospekte und Presseartikel über das Projekt, als Anlage.
8. ggf. Hinweise auf Internetseiten des Projekts.
Reichen Sie Ihre Bewerbung bitte nur ein, wenn sie alle nachstehenden Bedingungen erfüllt:
a. Das Projekt hat mindestens einen Bezug zu den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen.
Andere Länder und Regionen dürfen zusätzlich ebenfalls einbezogen sein.
b. Das Projekt muss bis spätestens Ende März 2021 begonnen haben.
c. Wenn das Projekt bereits abgeschlossen ist, darf das Ende nicht vor September 2020 gelegen
haben.
d. Der Grenzlandpreis ist für Projekte gedacht, Personen werden nur in Ausnahmefällen
ausgezeichnet.
Die Art und Weise, wie das Projekt finanziert wird, ist für die Vergabe des Preises nicht ausschlaggebend.
Finalisten des Vorjahres dürfen sich erneut bewerben, das Gewinnerprojekt des Vorjahres ist jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen.
Weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen zur Bewerbung um den Grenzlandpreis? Dann wenden Sie sich gern via Mail an preis@grenzsland.eu2. Wir freuen uns, mehr über Ihre grenzüberschreitende Initiative zu erfahren!
Az.: 10.0.14-004/001