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StGB NRW-Mitteilung 656/2024 vom 04.10.2024

Bewerbungsaufruf Landesinitiative Europa-Schecks: Antragstellung für 2025 geöffnet

In 2024 konnte die Landesinitiative Europa-Schecks 225 Europaaktivitäten im ganzen Land unterstützen.

Die Landesregierung stellt auch 2025 eine Million Euro für Aktivitäten zur Verfügung, die sich vielfältig für die europäischen Werte einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näherbringen. Wie auch im vergangenen Bewerbungsjahr werden ausgewählte Projekte mit inhaltlichem Europaschwerpunkt mit bis zu 25.000 Euro unterstützt.

Die Landesinitiative Europa-Schecks lädt Akteurinnen und Akteure aus der Zivilgesellschaft, aus Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie die kommunale Familie ein, sich mit Ihren vielfältigen Projektideen auf einen Europa-Scheck zu bewerben:

Europaminister Nathanael Liminski: „Unsere Landesinitiative Europa-Schecks hat sich als Vorzeigeprojekt und als Möglichmacher für großartige Ideen mitten aus der Gesellschaft heraus erwiesen. Ob Ausstellungen, Podiumsdiskussionen oder Festivals – es ist uns gelungen, Europa in den Alltag der Menschen zu holen. An diesen Erfolg wollen wir nun anknüpfen und öffnen ab sofort die digitale Antragstellung für das kommende Jahr.“

Die Antragstellung für 2025 ist geöffnet.
Die erste Bewerbungsfrist für die Europa-Schecks 2025 ist der 1. Dezember 2024.

Aus den Erfahrungen des ersten Jahres wurden einige Anpassungen an den Teilnahmebedingungen vorgenommen, um stärker auf die Bedarfe der Europaengagierten eingehen zu können. Daher nachfolgend die wichtigsten Änderungen in Kürze:

1. Optimierung der Stichtage
Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate, sodass sich für 2025 folgende Bewerbungsfristen ergeben:

1. Dezember 2024
1. Februar 2025
1. April 2025
1. Juni 2025
1. August 2025

2. Begrenzung der Durchführungszeiträume der Projekte auf maximal 3 Monate
Die Projektdauer wird auf maximal 3 Monate begrenzt. Wenn Sie nach Projektabschluss Erfahrungen zur Reichweite und Wirkung gesammelt haben, können Sie ihre Projektidee weiterentwickeln und einen neuen Antrag stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt auch länger als drei Monate dauern.

3. Reduzierung der Planungs- und Abrechnungsphase auf 2 Monate
Anträge müssen in Zukunft nur noch mindestens zwei Monate vor Beginn des Durchführungszeitraums online gestellt werden. Entsprechend verkürzt sich auch der Abrechungszeitraum: Nach Ende des Durchführungszeitraums haben Sie also zwei Monate Zeit, der Bezirksregierung die entsprechenden Belege und Dokumentationen zukommen zu lassen, um die Mittelerstattung zu beantragen.

Weitere Informationen zur Landesinitiative, zu den aktualisierten Teilnahmebedingungen und zur digitalen Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Landesinitiative. Dort finden Sie neben einer Kurzanleitung zur Antragstellung auch eine Galerie mit vielen Projekten, die in 2024 unterstützt wurden.

Az.: 10.0.14-005/001

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