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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 299/2024 vom 17.04.2024
Bewilligung von Fördermitteln zur Wiederbewaldung wird fortgesetzt
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) hat am 16.04.2024 mitgeteilt, dass die Bewilligung von Fördermitteln zur Wiederbewaldung fortgesetzt wird.
Das MLV hat im Jahr 2023 die Förderung der Wiederbewaldung angepasst mit dem Ziel, die Programme bedarfsgerechter und vereinfachter für die Waldbesitzenden auszurichten. Damit ist auch eine neue Wiederbewaldungsprämie eingeführt worden, die schnell und unkompliziert von Waldbesitzenden beantragt werden kann. Diese Ausrichtung der Förderangebote hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Programme sehr gut von der forstlichen Praxis angenommen wurden.
Als sich zum Ende der Pflanzsaison 2023/24 abzeichnete, dass es eine deutlich höhere Fördernachfrage gibt als in den Vorjahren und um eine mögliche Überzeichnung bereits während der Antragsphase zu vermeiden, hatte das Ministerium den Landesbetrieb Wald und Holz NRW beauftragt, eine Übersicht über die bislang bewilligten und beantragten Fördermittel zu erstellen und zu-nächst bis zur Klärung keine weiteren Bewilligungen mehr auszusprechen. Inzwischen ist die Sichtung der bis zum 10. April 2024 eingegangenen Anträge abgeschlossen. Anträge konnten aber in der Zeit des Bewilligungsstopps und können auch jetzt jederzeit gestellt werden.
Alle rund 800 Anträge, die bis Ende März vorlagen und die insgesamt ein Fördervolumen von circa zwölf Millionen Euro haben, können nach der Pressemitteilung des MLV vom 16.04.2024 nun weiterbearbeitet und – sofern sie den fachlichen Förderkriterien entsprechen – auch bewilligt werden. Einschließlich der für die Pflanzsaison 2024 bereits in 2023 bewilligten Förderanträge unterstützt das Land die Waldbesitzenden im Jahr 2024 bereits mit rund 22 Millionen Euro.
Die Pressemitteilung des MLV kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Az.: 26.1-009/003 gr