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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 124/2022 vom 02.02.2022
Bewilligungsstopp für KfW-Gebäudeförderung aufgehoben
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau (BMWSB) und der Finanzen (BMF) haben sich nach deutlicher Kritik am Förderstopp auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Der vorläufig verhängte Programmstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW vom 24.01.2022 hatte in der letzten Woche viele Fragen aufgeworfen. Grund für diese Entscheidung von Seiten der KfW und des BMWK war die hohe Antragszahl der letzten Wochen, die zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die BEG bereitgestellten Haushaltsmittel geführt hatte, siehe i.E. Schnellbrief Nr. 54 vom 31.01.2022.
Die zuständigen Ministerien haben sich nun auf ein gemeinsames Vorgehen zur BEG geeinigt. Danach ist vorgesehen, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, bearbeitet werden. Die hierbei betroffenen 24.000 Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft. Sofern diese förderfähig sind, werden sie genehmigt.
Da der sofortige Antrags- und Zusagestopp auch zahlreiche Städte und Gemeinden und deren Gebäudebestand betroffen hat, ist die nun mehr angekündigte Bearbeitung aller bis zu diesem Stichtag eingegangenen Förderanträge zu begrüßen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck eine Klärung der Sachlage und Ausfinanzierung der bereits gestellten kommunalen Anträge gefordert.
Wichtig ist darüber hinaus, dass die Bundesregierung zeitnah auch einen konkreten Vorschlag zur zukünftigen Finanzierung und Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung vorstellt. Neben attraktiven KfW-Förderkonditionen wird es aus kommunaler Sicht auch auf eine angemessene Zuschussförderung von Maßnahmen ankommen.
Das gilt nicht allein für den Neubaubereich, sondern auch für die Sanierung von Bestandsgebäuden. In Deutschland entfallen rund 35 % des Energieverbrauchs und etwa 30 % der Treibhausgase auf den Gebäudebereich. Einsparpotentiale lassen sich nur durch eine angemessene Förderung von Sanierungsmaßnahmen realisieren.
Besonders kommunale Gebäude bergen ein großes Potential. So unterhalten Städte und Gemeinden ca. 180.000 Gebäude (Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen etc.) sowie über 1,2 Millionen kommunale Wohnungen. Für deren Strom- und Wärmeversorgung werden jährlich zwischen 3,5 – 4 Mrd. Euro aufgewendet. Mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich trägt nicht nur zur CO2-Minderung bei, sondern eröffnet den Kommunen enorme Einsparpotentiale. Hinzu kommt die Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger.
Az.: 20.2.6-004/001 gr