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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 640/2002 vom 05.10.2002
Bilanzierung von Bau- und Holzabfällen
Im Land Nordrhein-Westfalen werden in beträchtlichem Umfang Abfälle aus Industrie und Gewerbe erzeugt und entsorgt. Während die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle aufgrund der Nachweisverordnung relativ gut bekannt sind und auch die Siedlungsabfälle im Zuge der Siedlungsabfallbilanzen mit ausreichender Genauigkeit erfaßt und beschrieben werden, gibt es im Bereich der nicht besonders überwachungsbedürftigen Industrie- und Gewerbeabfälle, die mengenmäßig erheblich die Siedlungs- und Sonderabfälle übersteigen, noch Datendefizite, die Planung und Vollzugskontrolle beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium NRW, eine umfassende Bestandsaufnahme dieser Abfälle beauftragt. Inwischen liegt die Broschüre "Bilanzierung der nicht besonders überwachungsbedürftigen Bau- und Holzabfälle in Nordrhein-Westfalen" vor.
Städte und Gemeinden, die ein Interesse an der Broschüre haben, können Exemplare beim Umweltministerium NRW, Ansprechpartnerin Frau Beeck, Referat IV-2, Tel.: 0211/4566-389, Telefax.: 0211/4566-946 anfordern.
Az.: II/2 31-02 qu/g