Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 509/2024 vom 11.07.2024

BImSchG-Novelle verkündet

Das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ (BImSchG-Novelle) ist am 08.07.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2024 I Nr. 225).

Es sieht eine Änderung des BImSchG sowie einiger weiterer Gesetze und Verordnungen vor, wodurch Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzrecht vereinfacht und damit z. B. Windkraftanlagen schneller gebaut werden können sollen. Über die Inhalte des Gesetzes hatte die Geschäftsstelle mit Schnellbrief 168/2024 vom 10.06.2024 informiert.

Die BImSchG-Novelle ist im Wesentlichen am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.

Az.: 27.0.2-001/003

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