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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 181/1998 vom 05.04.1998
Bioabfall-Verordnung - Schreiben mit dem Bund der Steuerzahler NRW
In Anknüpfung an das Fachgespräch im Februar 1998 (Mitt. NWStGB 1998 , Nr. 148) hat die Geschäftsstelle des NWStGB gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden in NRW und dem Bund der Steuerzahler NRW ein Schreiben zur geplanten Bioabfall-Verordnung an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Johannes Rau, gerichtet. Nachrichtlich ist das gemeinsame Anschreiben auch der Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Frau Bärbel Höhn, zugeleitet worden. Das gemeinsame Schreiben hat folgenden Inhalt:
"Mit großer Sorge haben wir den am 06.11.1997 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zu einer Bioabfall-Verordnung zur Kenntnis genommen, der z.Zt. im Bundesrat beraten wird.
Der durch die Bundesregierung beschlossene Entwurf vom 06.11.1997 ist nicht geeignet, eines der ökologisch und ökonomisch sinnvollsten Wiederverwertungsverfahren der Abfallwirtschaft in adäquater Form zu fördern. Im Gegenteil: Wir befürchten, daß sich mit diesem Entwurf die Akzeptanz-, Kosten-, Mengen- sowie Gebührenproblematik noch weiter verschärfen wird. Denn die geplante Bioabfall-Verordnung behindert duch unnötige Regularien den Absatz des Sekundärrohstoffdüngers Kompost und diskriminiert diesen gegenüber anderen Düngemitteln.
Beispielhaft seien hierzu aus dem Entwurf vom 06.11.1997 folgende Punkte genannt:
Es werden zwei Kategorieren von Schwermetallgrenzwerten aufgenommen (vgl. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1) was in der Praxis zur Folge haben wird, daß voraussicht-
lich nur die bessere Kompost-Qualität auf dem Markt nachgefragt wird. Eine solche absatzhemmende Systematik beinhaltet jedenfalls das Merkblatt 10 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall nicht, denn dort wird auf der Grundlage von zwei Kategorien lediglich festgelegt, in welchen Bereichen der Kompost Verwendung finden kann.
Außerdem wird in § 9 Abs. 1 eine behördliche Anmeldung vor der Verwertung von Komposten auf Aufbringungsflächen verlangt, was ebenfalls dazu führen wird, daß der potentielle Kompostanwender im Zweifelsfall auf andere Düngemittel ausweichen wird, die nicht den gleichen Restriktionen unterworfen sind.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Gesamtsituation der Kompostierung und der Kompostverwertung hin. Nach den Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sollen sich die Kompostmengen in den nächsten Jahren vervielfachen. Es ist ökonomisch und umweltpolitisch verfehlt, wenn für die mit relativ großem finanziellen Aufwand erzeugten Komposte auf Dauer keine Nachfrage vorhanden ist. Die Alternative "getrennt sammeln, gemeinsam verbrennen" oder "Die Küstenlinie mit Kompost bis Helgoland zu verlängern" sind dem Gebührenzahler jedenfalls von niemandem zu vermitteln.
Bereits heute kann nicht mehr außer acht gelassen werden, daß die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger spürbar abgenommen hat, die finanziellen Mehrbelastungen für getrennte Bioabfallerfassung und -verwertung zu tragen.
Würde demnach eine Bioabfall-Verordnung auf der Grundlage des Entwurfes der Bundesregierung vom 06.11.1997 durch das Bundesratsplenum beschlossen, so wäre die erforderliche Nachfrage für die erzeugten Komposte erst recht nicht mehr gegeben. Dies gilt um so mehr, als der in Rede stehende Entwurf weitere Kostensteigerungen im Bereich der Bioabfallerfassung und -verwertung verursacht, die weitere Gebührensteigerungen nach sich ziehen werden. Eine Bioabfall-Verordnung, welche vor diesem Hintergrund die völlig ausreichenden Anforderungen des LAGA Merkblattes 10 weiter verschärft und deshalb weitere Kosten verursacht, ist mithin ein weiterer Schlag in das Gesicht der gebührenzahlenden Bürgerinnen und Bürger.
Wir appellieren daher mit Nachdruck an das Land Nordrhein-Westfalen, sich im Bundesrat zur Vermeidung zusätzlicher Gebührenbelastungen für eine Bioabfall-Verordnung einzusetzen, die eine praxistaugliche, für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger akzeptable Lösung darstellt und die Möglichkeit bietet, vorhandene Bioabfall-Erfassungssysteme zu optimieren oder kostengünstigere und marktadäquat Systeme und Verwertungswege aufzubauen. Die Umsetzung des LAGA Merkblattes M 10 in einer Bioabfall-Verordnung des Bundes ist insoweit der geeignetere Weg der allen Belangen - auch den Interessen der Landwirtschaft und des Bodenschutzes - Rechnung tragen kann."
Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.
Az.: II