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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 600/1997 vom 05.12.1997
Bioabfallverordnung beschlossen
Die Bundesregierung hat am 06.11.1997 eine Bioabfallverordnung (BioAbfV) beschlossen, die nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden ist. Wie bereits in den Mitteilungen des NWStGB vom 05.11.1997 (Nr. 554) berichtet, findet die beschlossene Bioabfallverordnung keine Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände, weil durch diese Verordnung Komposte gegenüber anderen "Düngemitteln" diskriminiert werden und deshalb die Gefahr gesehen wird, daß der Absatzmarkt für Kompost Einbrüche erleidet. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte sich deshalb bereits mit Schreiben vom 28.08.1997 an die Umweltministerien der Länder gewandt und deutlich gemacht, daß eine Bioabfallverordnung in der nunmehr beschlossenen Fassung keine Zustimmung finden kann, weil sie nicht geeignet ist, die Bioabfallverwertung zu fördern, sondern im Gegenteil die Akzeptanz-, Kosten- und Mengenproblematik noch weiter verschärfen wird. Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.
Az.: IV/2 31-74 qu/sb