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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 195/2023 vom 22.03.2023
BMDV fördert Anschaffung von Elektrofahrzeugen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Kommunen, Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Unterstützt werden die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.
Der Förderaufruf startete am 10.03.2023 zunächst für Unternehmen, Verbände und Vereine. Am 21. April wird es einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 40 Prozent. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden. Berücksichtigt werden Vorhaben ab 21.000 Euro bis zu 1 Million Euro (netto) pro antragstellende Institution. Die Fahrzeuge müssen ebenfalls mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.
Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH:
www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/invest
www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie online unter:
www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest/faq
Der Projektträger Jülich berät zu administrativen Fragen unter
ptj-evi2-emob@fz-juelich.de / Tel.: 030 20199-3500
Die Programmgesellschaft NOW GmbH berät bei inhaltlichen Fragen:
elektromobilitaet@now-gmbh.de / Tel.: 030 3116116-750
Az.: 33.0-003/002