Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 34/2021 vom 19.01.2021

BMF-Schreiben zu (anteiligem) Vorsteuerabzug; Anpassung des UStAE

Mit Schreiben vom 18.01.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein unter dem Betreff „Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen; BFH-Urteil vom 3. August 2017, V R 62/16“ stehendes Schreiben veröffentlicht, mit dem der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) angepasst wird.

Mit Urteil vom 3. August 2017, V R 62/16, hat der BFH entschieden, dass eine Stadt, die ihren Marktplatz sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke verwendet, diesen nicht in vollem Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen kann und deshalb nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Das Schreiben kann im Mitgliederbereich des StGB NRW unter Fachinformationen – Fachgebiete- Finanzen und Kommunalwirtschaft – Steuern – Umsatzsteuer oder auf der Internetseite des BMF (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Anwendungserlass (für eine Übergangszeit) abgerufen werden. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Seine Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Az.: 41.6.8.1-003/003 mu

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