Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 703/2022 vom 22.12.2022

BMF-Schreiben zu Umsatzsteuererklärung 2023 und zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Mit zwei Schreiben vom 21.12.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben sowie die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2023 eingeführt.

Außerdem wurde mit Schreiben vom 20.12.2022 über redaktionelle Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses informiert, mit denen sämtliche seit dem BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2021 [- III C 3 - S 7015/21/10001 :001 (2021/1197525) -, BStBl I S. 2504] ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist, Berücksichtigung findet und textliche Unschärfen beseitigt werden.

Die BMF-Schreiben werden auf der Internetseite des BMF in chronologischer Reihenfolge hier zur Verfügung gestellt.

Az.: 41.6.8.1-003/003

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