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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 786/2020 vom 08.12.2020
BMI: Neues Bundesprogramm zur Stärkung der Innenstädte
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 26. November 2020 ein neues, mit 25 Mio. Euro dotiertes Programm für zukunftsfähige Innenstädte beschlossen. Ziel ist es, dem drohenden Niedergang der Zentren und Ortskerne durch die Förderung von Modellprojekten zu begegnen.
Mit den vom Haushaltsausschuss im Rahmen der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2021 beschlossenen Mitteln sollen Modellprojekte finanziert werden, die innovative und experimentelle Vorhaben umsetzen, um zukunftsfähige und praxisnahe Konzepte für Innenstädte und lebendige Zentren zu entwickeln. Die Erstellung der Konzepte soll durch entsprechende Expertenberatung und die Durchführung von Reallaboren unterlegt werden. Das neue Förderprogramm soll – an den Bereich der Städtebauförderung angelehnt – nun zeitnah vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erarbeitet und ein entsprechender Förderaufruf veröffentlicht werden.
Der Haushalt des BMI umfasst im Jahr 2021 ein Gesamtvolumen von rund 18,46 Mrd. Euro. Gegenüber dem Regierungsentwurf steigt der Etat des BMI damit noch einmal an. Im Vergleich zum laufenden Haushalt beträgt der Zuwachs rund 3,4 Mrd. Euro.
In den Bereichen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung setzt der Haushalt im Jahr 2021 unter anderem Folgendes um: Die Städtebauförderung wird im Jahr 2021 auf dem bisherigen Niveau von 790 Mio. Euro fortgeführt. Auch der soziale Wohnungsbau wird weiter, auch nach 2021, mit jeweils 1 Milliarde Euro jährlich gefördert. Der Haushaltsausschuss hat sich daneben zu einer Fortsetzung des Programms für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bekannt. Mit einer weiteren Programmscheibe von 200 Mio. Euro und einem Gesamtvolumen von nunmehr 1,54 Mrd. Euro können über die jetzt schon geförderten rund 500 Projekte hinaus weitere Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2021 beschlossen werden.
Anmerkung
Das neu beschlossene Förderprogramm für Innenstadtkonzepte zielt in die richtige Richtung. Es ist wichtig, gute Beispiele der Innenstadtentwicklung aufzuzeigen und für andere Kommunen nutzbar zu machen. Gleichwohl bleibt es dabei, dass allein die Förderung weniger Modellprojekte die Probleme der Städte und Gemeinden nicht beheben wird. Erforderlich ist ein breiter Förderansatz zur Stabilisierung unserer Innenstädte und Ortskerne. Ziel muss es sein, Innenstädte und Ortskerne als Orte der Nutzungsvielfalt, Kommunikation und Lebensqualität zu erhalten und zu stärken.
Kommunen müssen unter anderem bei Schlüsselimmobilien einen verbesserten Zugriff bekommen und temporär in den Grunderwerb oder in eine Miete gehen können. Neben einer Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte könnte daher ein von Bund und Ländern aufgelegter Innenstadtfonds sowie eine Aufstockung der Städtebaufördermittel des Bundes von derzeit 790 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr wichtige Impulse setzen.
In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) bereits im Juli 2020 ein „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ über 70 Mio. Euro aufgelegt.
Az.: 20.2.1-006/003