Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 663/2012 vom 07.11.2012

BMU-Förderprogramm für Klimaschutz in Kommunen

Am 24.10.2012 ist die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie)  für das Antragsjahr 2013 veröffentlicht worden. Die novellierte Kommunalrichtlinie, enthält zentrale Änderungen und zusätzliche Fördermöglichkeiten für Kommunen ab dem 01.01.2013.

Erstmals werden mit der Kommunalrichtlinie auch investive Maßnahmen, so im Bereich der nachhaltigen Mobilität, im Abfallbereich und im Bereich von Klimaschutztechnologien gefördert. Hierzu gehört die Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung ebenso wie Maßnahmen zur Verbesserung der Innen- und Hallenbeleuchtung.  Die Richtlinie kann unter der Internetadresse www.kommunaler-klimaschutz.de/files/pdf/121025_kommunalrichtlinie:2013:bf.pdf  abgerufen werden.

Das Förderprogramm stößt bei Kommunen auf großes Interesse. Bis Oktober 2012 sind insgesamt etwa 3.000 Förderanträge aus dem gesamten Bundesgebiet bewilligt worden. In NRW haben bislang alleine aus dem Mitgliedsbereich des Städte- und Gemeindebundes 90 Kommunen einen Antrag auf Förderung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes gestellt.

Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2013 können beim Projektträger Jülich Fördergelder beantragt werden. Anträge für die Förderung zur Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen einer laufenden fachlich-inhaltlichen Unterstützung (vormals „beratende Begleitung“) können bei der Umsetzung eines Klimaschutz- bzw. Klimaschutzteilkonzeptes sowie im Rahmen eines Masterplans „100 Prozent Klimaschutz“ jederzeit gestellt werden. Dies gilt auch für Förderanträge auf ein Anschlussvorhaben für die Umsetzung von Klimaschutz- bzw. Klimaschutzteilkonzepten.

Nach der Richtlinie ist es möglich, die Förderquote zu erhöhen, wenn der Antragsteller keine ausreichenden eigenen Mittel bereitstellen kann und eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist. Aus diesem Grund kann die Förderquote für Kommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept um bis zu 20 % erhöht werden, wenn die Förderung für Beratungsleistungen, Klimaschutz- bzw. Klimaschutzteilkonzepte, einen Klimaschutzmanager oder ein Energieeinsparmodell in Schulen oder Kindertageseinrichtungen beantragt wird. Nothaushaltskommunen können für diese Förderbereiche eine Förderquote von bis zu 95 % erhalten.

Über die KommunalAgenturNRW, dem Dienstleistungsunternehmen des Städte- und Gemeindebundes NRW, wird für Kommunen in NRW eine kostenfreie Beratung bereitgestellt. Die KommualAgenturNRW berät und begleitet insbesondere bei

  • der Initiierung zur Erstellung eines Klimaschutz- oder Klimaschutzteilkonzeptes mit Vorträgen in z.B. politischen Gremien oder auch durch Informationsgespräche für die Verwaltungen vor Ort
  • der Förderantragstellung
  • der Formulierung von qualitätsgesicherten Leistungsbeschreibungen für die Einbindung externer Büros
  • der Erstellung der Konzepte
  • und der Umsetzung der Maßnahmen aus den erstellten Konzepten.

Zum Angebot gehören auch Erfahrungsaustausche, Workshops oder andere Informations-veranstaltungen, die dem Wissenstransfer und der Netzwerkbildung zum Thema kommu-naler Klimaschutz und Klimaanpassung dienen. Ansprechpartner bei der KommunalAgenturNRW ist Dr. Ralf Togler (Tel.: 0211-430 77 101, Email: togler@kommunalagenturnrw.de).

Az.: II gr-ko

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