Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 537/2012 vom 26.09.2012

BMU-Gutachten zum Thema "Fracking"

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat am 06. September 2012 ein Gutachten zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten („Fracking-Technologie“) vorgelegt. Das vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitete Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Fracking-Technologie zu Verunreinigungen im Grundwasser führen kann. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen insbesondere wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers.

Der DStGB hatte sich noch Ende August 2012 in einem Stellungnahmeschreiben an Bundesumweltminister Peter Altmaier für ein Moratorium von Bund und Ländern ausgesprochen, wonach insbesondere in Trinkwasserschutzgebieten bis auf weiteres keine Genehmigungen für Förder- und Erkundungstechnologien erteilt werden sollen. Der DStGB hat zudem eine umfassende UVP-Pflicht für Erdgasgewinnungsbohrungen und eine Vorprüfung im Einzelfall für Aufsuchungsbohrungen aus unkonventionellen Lagerstätten gefordert.

Das nunmehr vorgelegte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Fracking an sich nicht verboten werden muss. Aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfiehlt es aber strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen. Die Gutachter plädieren u. a. für ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten.

Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Den Vorschlägen des DStGB entsprechend soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Fracking-Technologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Ziel ist es, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken. Zudem raten die Gutachter, das Bergrecht so zu ändern, dass die wasserrechtlichen Prüfungen unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Die umwelt- und sicherheitsrechtliche Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben sollte zudem dem Geschäftsbereich der Umweltministerien zugeordnet werden, um einen effizienten Umweltschutz durch eine funktionale und organisatorische Trennung vom Wirtschaftsressorts zu gewährleisten.

Insgesamt raten die Gutachter davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. Nach wie vor mangele es an vielen Daten zu den Lagerstätten, den Auswirkungen von Bohrungen sowie den eingesetzten Chemikalien. Stattdessen solle im Rahmen von behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben schrittweise vorgegangen werden.

Die Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten — Risikobewertung, Handlungsempfehlungen Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“ kann bei Interesse im Internet unter www.dstgb.de (Schwerpunkt: Gewässer- und Naturschutz) abgerufen werden.

Az.: II/2 20-00 qu-ko

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