Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 518/2018 vom 07.09.2018

Förderrichtlinie für Kommunalfahrzeuge angekündigt

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt zeitnah eine Förderrichtlinie zur Hardwarenachrüstung für Kommunalfahrzeuge zu veröffentlichen. Die Förderrichtlinie zur Hardware-Nachrüstung soll für alle Kommunalfahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten. Das Ziel ist insbesondere die Städte zu unterstützen, die aktuell von Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden betroffen sind.

Die Umrüstung soll dabei insbesondere bei kommunalen Fahrzeugen gefördert werden, die regelmäßig in den Städten und Gemeinden unterwegs sind, wie beispielsweise Müllsammel- oder Straßenreinigungsfahrzeuge, Krankenwagen und Fahrzeuge der Feuerwehr.

Dazu werden aktuell noch die technischen Anforderungen festgelegt. Das Ziel ist eine Einsparung von bis zu 85 Prozent des NOx Ausstoßes, abhängig vom Fahrzeugtyp. Von den Kosten, die zwischen 15.000 und 20.000 pro Nachrüstung liegen werden, sollen 40 bis maximal 60 Prozent förderfähig sein. Bei der Festlegung der technischen Anforderungen soll auf die Erfahrungen aus der Förderrichtlinie für den öffentlichen Nahverkehr zurückgegriffen werden.

Az.: 33.1.5.2-001/003

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