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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 150/2019 vom 14.03.2019
Verordnung in Arbeit zur Zulassung von E-Scootern
Das Bundesverkehrsministerium erarbeitet eine Verordnung, mit der E-Scooter in den Städten zugelassen werden sollen. Ziel ist es, eine Ergänzung für die letzte Meile von Haltestellen zum Zielort zu schaffen. Sobald die Verordnung fertig gestellt ist, wird sie der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. E-Scooter sollen wie Fahrräder – nur mit besonderen Vorschriften – behandelt werden. Erlaubt ist die Benutzung von Rollern, die weniger als 12 km/h fahren, ausschließlich auf Gehwegen, während Roller zwischen 12 und 20 km/h vorrangig auf Radwegen gefahren werden sollen. Die Straßenverkehrsbehörden können darüber hinaus Ausnahmeregelungen zur Benutzung der Gehwege erlassen.
Die Scooter brauchen einen Versicherungsaufkleber. Ein Helm muss nicht benutzt werden, ebenso wenig braucht es einen Führerschein. Ursprünglich war vorgesehen, dass ein Mofa-Führerschein vorausgesetzt wird. Damit soll der einfache Zugang gewährleistet werden.
Weiterhin soll eine Ausnahmeverordnung für Geräte ohne Lenkstange auf den Weg gebracht werden. Hiermit sollen selbstfahrende Skate-boards, Hoverboards genannt, noch im ersten Halbjahr 2019 auf öffentlichen Straßen erlaubt werden.
Gerade Anbieter von Sharing-Plattformen warten auf die Zulassung der E-Scooter, da in diesem Bereich ein großes Marktpotenzial gesehen wird. Die Scooter brauchen eine geringere Auslastung als beispielsweise Autos oder Fahrräder um profitabel zu sein. In einigen europäischen Städten, wie Madrid, Wien oder Brüssel sind die Scooter bereits zugelassen.
Anmerkung
Die Zulassung von E-Scootern und weiteren Elektrokleinstfahrzeugen ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Mobilität in den Städten. Insbesondere als Ergänzung zum ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto und können perfekt für die Wege von der Haltestelle bis zum Ziel genutzt werden. Es ist positiv zu bewerten, dass die Scooter den Fahrrädern gleichgestellt werden und nicht, wie zunächst beabsichtigt, eine Führerscheinpflicht eingeführt wird.
Wichtig ist immer, dass die Verkehrssicherheit für die Nutzer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer gewährleistet wird. Daher ist der Gedanke die E-Scooter auf Radwegen zuzulassen grundsätzlich richtig, allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Radwegeinfrastruktur bereits an die Grenzen kommt. Die Zulassung der E-Scooter muss also mit einer Radewegeoffensive einhergehen. Der Bund kann mit dem Ausbau der Radwege an Bundesstraßen vorangehen. Dabei geht es nicht nur darum, neue Radwege zu bauen, sondern auch die bestehende Infrastruktur zu erneuern (Quelle: DStGB Aktuell 0919 vom 1. März 2019).
Az.: 33.1.2-004/001