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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 510/2018 vom 03.09.2018
Gutachten des BMWi-Beirats zu Grundsteuer
Am 23. August 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Gutachten seines Wissenschaftlichen Beirates zum Thema „Soziale Wohnungspolitik“ veröffentlicht. Die Experten gehen mit Blick auf eine bessere Nutzung von bestehendem Bauland auch kurz auf die Reform der Grundsteuer und die mögliche Wiedereinführung einer Grundsteuer C ein.
Der Wissenschaftliche Beirat spricht sich dabei gegen die Wiedereinführung einer Grundsteuer C aus. Hinsichtlich der Reform der Grundsteuer plädieren die Experten für eine Bodensteuer, da die Steuer auf unbebaute Grundstücke in Wohngebieten stark ansteigen und somit ein Anreiz zur Bebauung geschaffen werden würde. Eine Wiedereinführung einer Grundsteuer C wird dabei nicht als zielführend erachtet. Begründet wird dies damit, dass sie, um eine Wirkung zu erzielen, drastisch höher als die normale Grundsteuer liegen und zudem gegen Umgehungstatbestände (z. B. Bebauung durch kleine, temporäre oder Nicht-Wohngebäude) abgesichert werden müsste.
Es wird richtigerweise festgehalten, dass die Grundsteuern in Deutschland selbst in Ballungsräumen relativ zum Wert eines Gebäudes niedrig sind. Wenig nachvollziehbar ist daher die Schlussfolgerung des Wissenschaftlichen Beirates des BMWi, dass eine „Bodensteuer“ Anreize zur Bebauung schaffen würde.
Nach diesem Reformmodell wären für die Grundsteuer künftig nur noch die Grundstücksfläche und die jeweiligen Bodenrichtwerte Besteuerungsgrundlage. Dass bei einer solchen „Bodensteuer“ die Steuer auf unbebaute Grundstücke in Wohngebieten dermaßen stark ansteigen würde, dass ein Anreiz zur Bebauung geschaffen werden würde, ist bei der Höhe der Grundsteuer aber vollkommen illusorisch. Auch Verfechter einer reinen Bodensteuer sehen keine diesbezüglichen Lenkungsziele.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen befürwortet nach einer ausführlichen Diskussion des Für und Wider in seinen Gremien die Einführung einer Grundsteuer C im Rahmen der kommenden Reformprozesse. Das Gutachten „Soziale Wohnungspolitik“ findet sich im Internet unter www.bmwi.de (Rubrik: Service / Presse / Pressemitteilungen).
Az.: 41.6.3.1-001/003 mu