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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 456/2021 vom 19.08.2021
Hinweise zum Umgang mit Hochwasserfolgen für Stromnetzbetreiber
Die für Stromnetzentgelte zuständige Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat auf der BNetzA-Homepage folgende aktuelle Hinweise zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Hochwassersituation für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen veröffentlicht:
„Die Hochwasser im Juli 2021, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, haben auch Teile der Versorgungsinfrastruktur beschädigt. Die unmittelbare Aufmerksamkeit gilt der Wiederherstellung der Versorgung der betroffenen Menschen. Diese ist schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Die BNetzA befindet sich im Austausch mit den örtlichen Netzbetreibern in ihrer Zuständigkeit.
Der Rechtsrahmen sieht u.a. die Instrumente des Kapitalkostenaufschlags (§ 10a ARegV) und der Härtefallregelung (§ 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ARegV) vor, über die Folgen der Wiederherstellung zerstörter Infrastrukturen wirtschaftlich abgebildet werden können.
Hinsichtlich des Qualitätselements (§ 19 ARegV) für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen im sog. Regelverfahren werden die Ereignisse ebenfalls Folgen haben und gewürdigt werden. Eine genaue Beurteilung muss erst nach Prüfung der Daten im Jahr 2022 erfolgen, wenn die Versorgungsunterbrechungen für das Jahr 2021 und die Erläuterungen der betroffenen Netzbetreiber vorliegen. Ereignisse höherer Gewalt fließen nicht nachteilig in das Q-Element ein.“
Az.: 28.6.12-002/002 we