Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 423/2018 vom 16.07.2018

Bundesnetzagentur-Leitfaden zum Einspeisemanagement

Der neue Leitfaden 3.0 vom 25. Juni 2018 ersetzt den alten Leitfaden 2.1 aus dem Jahr 2014. Ziel ist es, das Grundverständnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anwendung der Regelungen zum Einspeisemanagement darzulegen und in der Praxis bestehende Rechtsunsicherheiten zu mindern.

Zum Hintergrund: Auf Grundlage der § 13 Abs. 2, 3 S. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 14, 15 Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) bzw. § 3 Abs. 1 S. 1, 3 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) kann der verantwortliche Netzbetreiber die Einspeisung aus EE- und KWK-Anlagen vorübergehend abregeln, wenn die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den insgesamt erzeugten Strom abzutransportieren.

Der neue Leitfaden zum Einspeisemanagement konkretisiert den Rahmen in diesen Fällen und besteht aus drei Abschnitten: (1) Erläuterungen zur Rangfolge der möglichen Maßnahmen bei Netzengpässen, (2) die Ermittlung der Entschädigungshöhe und (3) die Berücksichtigung von Entschädigungszahlungen in den Netzentgelten. Im Rahmen des neuen Leitfadens zum Einspeisemanagement wurden wesentliche Änderungen lediglich im Abschnitt (2) vorgenommen.

Die BNetzA führt hier unter anderem aus, wie die Ermittlung von Entschädigungen für direkt-vermarktete EEG-Anlagen zu erfolgen hat. Es ist jedoch zu beachten, dass die Situation, in der ein Dritter und nicht der Anlagenbetreiber selbst der Bilanzkreisverantwortliche ist, rechtlich ungeklärt ist. Der Dritte hat grundsätzlich keinen Anspruch aus § 15 EEG. Fraglich ist, ob er einen Anspruch aus dem zivilrechtlichen Institut der Drittschadensliquidation haben könnte.

Hierzu hat das Landgericht Bayreuth mit Urteil vom 19. März 2018 (Az. 13 HK O 29/16, noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass bei einem Direktvermarktungsunternehmen die Voraussetzungen der Drittschadensliquidation, insbesondere im Hinblick auf die Billigkeit und die Zufälligkeit der Schadensverlagerung, nicht gegeben sind. Es bleibt abzuwarten, wann und wie dieser Rechtsunsicherheit durch die Rechtsprechung und/oder den Gesetzgeber abgeholfen wird. Darüber hinaus enthält der zweite Teil des neuen Leitfadens zum Einspeisemanagement weitere Ausführungen zum Einspeisemanagement bei KWK-Anlagen und, wie mehrere Anlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden können.

Der Leitfaden zum Einspeisemanagement kann unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Einspeisemanagement/einspeisemanagement-node.html heruntergeladen werden.

Az.: 28.6-9-004/001 we

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