Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 16/2021 vom 20.01.2021

Brand- und Katastrophenschutz Ergänzende Hinweise zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 „Tauchen“

Mit Runderlass vom 8. Oktober 2020 ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 „Tauchen“ Ausgabe 3/2014 im Land NRW eingeführt worden.

Die vom Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV) bereits im Jahr 2014 empfohlene Einführung hat sich aufgrund diverser Eingaben im Stellungnahmeverfahren verzögert. Nach umfangreichen Recherchen, Gesprächen, Absprachen und Diskussionen konnte die Dienstvorschrift eingeführt werden.

Feuerwehr-Dienstvorschriften werden durch die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften erarbeitet und anschließend durch den AFKzV den Ländern zur Einführung empfohlen. Die Länder haben dadurch lediglich die Option die Vorschrift einzuführen oder eine Regelungslücke entstehen zu lassen. Aufgrund der Diversität der Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland müssen bei bundesweit einheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften allgemeingültige Regelungen beschrieben werden.

Der Erlass ist für Mitgliedskommunen unter Fachinformation, Fachgebiete, Recht, Personal und Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen abrufbar.


Az.: 15.2.12-003

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