Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 568/2020 vom 27.07.2020

Broschüre des MHKBG zu den Kommunalen Vergabegrundsätzen

Mit Schnellbrief Nr. 370 vom 06.07.2020 hatten wir Sie über den Änderungserlass zu den Kommunalen Vergabegrundsätze NRW informiert, der im Ministerialblatt vom 03.07.2020, Seite 325 ff. veröffentlicht und zum 04.07.2020 in Kraft getreten ist. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) hat nun eine Broschüre zu den Vergaberegeln im Unterschwellenbereich herausgegeben. Darin werden die wesentlichen Änderungen dargestellt und die neue Erlasslage der vorhergehenden gegenübergestellt. Die Broschüre kann unter folgendem Link auf der Homepage des MHKBG heruntergeladen werden:

https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2020-07/mhkbg_kommunale-vergabegrundsaetze_juli2020.pdf

Wir weisen darauf hin, dass der Runderlass zunächst befristet ist bis zum 31. Dezember 2021, um die Wirkung dieses Erlasses im Jahr 2021 einer Evaluation zu unterziehen. In der aktuellen Sammlung (SMBl.NRW.) ist irrtümlich die unveränderte Außerkrafttretensregelung bis zum 31. Dezember 2024 enthalten. Diese Darstellung wird gegenwärtig durch die Redaktion des Ministerialblattes berichtigt.

Az.: 21.1.1.3-003/011 we

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