Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 690/2000 vom 05.12.2000

Broschüre zu Steuern im internationalen Vergleich

Das BMF hat in der Reihe "Volks- und Finanzwirtschaftliche Berichte/Volkswirtschaftliche Analysen" eine Veröffentlichung mit dem Titel "Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich" herausgegeben. Diese Veröffentlichung enthält einen guten Überblick über die Steuer- und Abgabenquote einzelner Länder sowie die länderindividuellen Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuersätze.

Eingangs werden die Steuer- und Abgabenquote der jeweiligen Länder dargestellt. Es sind sowohl ein Zeitvergleich für einzelne Länder als auch ein länderübergreifender Vergleich möglich. Die meisten Steuern (Steuerquote = Steuern in % des BIP) wurden im Jahr 1998 in Dänemark (47,8 %), Schweden (37,9 %) und Finnland (35,1 %) gezahlt. Die wenigsten Steuern in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden in Spanien (22,1 %), Deutschland (21,9 %) sowie Japan (17,8 %) gezahlt. Während die Steuern - im Verhältnis zum BIP - in Dänemark am höchsten liegen, sind die Sozialabgaben spiegelbildlich dazu mit nur 1,5 % des BIP am niedrigsten, während Deutschland hier mit 15,2 % an dritter Stelle im Ländervergleich liegt und damit eine hohe Sozialabgabenbelastung aufweist. Darin kommt zum Ausdruck, dass in Dänemark das soziale Sicherungssystem über Steuern finanziert wird, während in Deutschland Sozialabgaben erhoben werden. Ein aussagefähiger, systemunabhängiger Vergleich über die Höhe der Steuer- und Abgabenbelastung der verschiedenen Länder ist anhand der Abgabenquote (Steuern + Sozialabgaben in % des BIP) möglich. Auch hier hatten im Jahr 1998 Schweden (53,0 %), Dänemark (49,3 %) und Finnland (46,9 %) die höchsten Werte, während Griechenland (33,7 %), Irland (32,3 %), die USA (29,7 %) und Japan (28,8 %) die niedrigsten Abgaben im Vergleich zum BIP erhoben. Deutschland liegt mit einer Abgabenquote von 37,1 % im guten Mittelfeld.

Enthalten sind weiterhin Übersichten zu den Körperschaft- und Unternehmensteuersätzen der einzelnen Länder. Zurzeit unterliegen die Kapitalgesellschaften in Deutschland (51,8 % auf einbehaltene Gewinne, einschl. GewSt und SolZ), in Kananda/ Ontario (43,6 %) sowie in Japan (42,9 %) der höchsten Steuerbelastung (Grenzbelastung). Die niedrigsten Tarife bestehen zurzeit in Schweden (28,0 %), in der Schweiz / Zürich (25,0 %) sowie in Irland (24,0 %). Nachdem in Deutschland zum 01.01.2001 die Unternehmensteuerreform in Kraft treten wird, wird die tarifliche Grenzbelastung von Kapitalgesellschaften nur noch bei 38,7 % und damit deutlich näher am internationalen Durchschnitt liegen.

Kurz skizziert werden auch die unterschiedlichen Körperschaftsteuersysteme in den einzelnen Ländern sowie die Struktur der Unternehmensteuern jeweils nach den Haushaltsebenen des Zentralstaates und der Gebietskörperschaften.

Weiterhin enthält die Veröffentlichung Übersichten über die länderindividuellen Eingangstarife bei der Einkommensteuer und die dazugehörigen Mindesteinkommen sowie die Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer. Die höchsten Tarife bei der Einkommensteuer bestehen zurzeit in Frankreich (61,6 %), Belgien (60,8 %) und den Niederlanden (60,0 %). Am moderatesten ist die Belastung hoher Einkommen in der Schweiz/Zürich (42,1 %), in Portugal (40,0 %) sowie in Großbritannien (40,0 %).

Außerdem sind die Kapitalertragsteuersätze auf Zinsen und Dividenden und die aktuellen Umsatzsteuersätze ausgewiesen. Den höchsten Umsatzsteuertarif (Normalsatz) haben zurzeit Dänemark (25,0 %), Schweden (25,0 %) sowie Norwegen (23,0 %). Die niedrigsten Werte in der Europäischen Union haben Deutschland und Spanien (jeweils 16,0 %) sowie Luxemburg (15,0 %). Unter diesen Werten liegen die Schweiz (7,5 %) und Japan (5,0 %).

Vier grafische Übersichten zu den Steuer- und Abgabenquoten 1998, den Körperschaft- und Unternehmensteuersätzen 2000 sowie den Einkommensteuer-Höchstsätzen 2000 geben einen guten Überblick über die Länder mit den jeweils höchsten und niedrigsten Quoten bzw. Steuertarifen. Eine an die BMF-Darstellung angelehnte grafische Übersicht kann auch der Internetseite des DStGB (www.dstgb.de) unter der Rubrik Kommunalreport entnommen werden.

Die Übersicht ist kostenlos erhältlich beim BMF, Referat Presse und Information, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin; Telefax 030/2242-4629 sowie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de/finwiber/index.html .

Quelle: DStGB Aktuell

Az.: IV-922-31

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