Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 362/2000 vom 05.07.2000

Bündnis für Arbeit zur Arbeitszeitpolitik

Die sog. Benchmarking-Gruppe im Bündnis für Arbeit hat kürzlich auf der Grundlage eines internationalen Vergleichs der Arbeitszeitpolitiken einige ausgewählte beschätigungspolitische und wohlfahrtspolitische Aspekte der Arbeitszeitpolitik erörtert.

Arbeitszeitpolitik stellt danach einen wichtigen Bestandteil einer umfassenden Reform des Arbeitsmarktes dar. Sie könne Veränderungen in anderen Politikbereichen sinnvoll ergänzen und politisch akzeptabler machen, weitergehende Reformbemühungen jedoch nicht ersetzen. Arbeitszeitpolitische Reformen sind nach Ansicht der Benchmarking-Gruppe so zu konzipieren, daß sie den Beschäftigungsaufbau und das gesamtwirtschaftliche Wachstum nicht behindern. Dabei gelte es vier Bedingungen zu erfüllen:

1. Arbeitszeitpolitische Regelungen dürfen die Investitionstätigkeit in den Unternehmen nicht negativ beeinflüssen. Sie sind kostenneutral auszugestalten. Auch eine Verringerung der Betriebsnutzungszeiten sind auszuschließen.

2. Bei arbeitszeitpolitischen Veränderungen müssen qualifikationsbedingte Engpässe auf der Seite des Arbeitsangebots vermieden werden. Hierzu sind auch ausreichende Planungszeiträume zu sichern und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus sollten Arbeitszeitregelungen reversibel gehandhabt werden können.

3. Arbeitszeitpolitische Regelungen dürfen die Konsumnachfrage nicht negativ beeinflussen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch positive Beschäftigungswirkungen den privaten Verbrauch anregen würden.

4. Langfristige Effekte auf die Lohnentwicklung sind zu vermeiden. Dies bedeutet, daß arbeitszeitpolitische Maßnahmen mit den Zeitpräferenzen der Arbeitnehmer sowie den betrieblichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden sollten. Ansonsten kommt es zu unerwünschten Ausweichreaktionen (z.B. Überstunden oder Lohndruck).

Der vollständige Text des Berichts der Benchmarking-Gruppe kann unter der Homepage www.buendnis.de als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Az.: III 841

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