Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung vom 16.12.2024

Bündnis-Spitzenrunde für bezahlbares Wohnen zieht Fazit

Unter Vorsitz von Bundesbauministerin Klara Geywitz ist am 05. Dezember 2024 in Berlin das Bündnis für bezahlbares Wohnen zu einer letzten Spitzenrunde in dieser Legislaturperiode zusammengekommen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wurde durch seinen Vizepräsidenten Bernward Küper und Bernd Düsterdiek, Beigeordneter für Städtebau und Wohnen, vertreten. Bernward Küper hat für die kommunalen Spitzenverbände den Bündnis-Prozess zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums grundsätzlich gelobt. Der enge Austausch zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der Bau- und Wohnungswirtschaft sei ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Wohnungsbaupolitik. Daher wäre es wichtig, diesen Austausch auch in der neuen Legislaturperiode fortzusetzen.

Die konkrete Bilanz des Bündnisses, das seit dem Jahr 2021 gearbeitet hat, fällt allerdings durchwachsen aus. Das von der Bundesregierung verfolgte Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, wurde auch im Jahr 2024 deutlich verfehlt. Lediglich ca. 250.000 Wohneinheiten dürften es am Jahresende sein, die in Deutschland errichtet wurden. Die Rahmenbedingungen für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums müssen daher auch in den kommenden Jahren weiterhin verbessert werden.

Von entscheidender Bedeutung bleibt die soziale Wohnungsbauförderung des Bundes, die langfristig und auf hohem Niveau verstetigt werden muss. Die für das kommende Jahr vorgesehenen Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sind ein gutes Fundament, das von den Ländern verlässlich Co-finanziert werden muss. Neue Förderprogramme des Bundes wie „Jung kauft Alt“, die Neubauförderung im Niedrigpreissegment (KNN) oder auch verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (Sonder-AfA) sind ebenfalls sinnvoll und können Impulse am Wohnungsmarkt setzen.

Gleichwohl verbleiben zahlreiche „Baustellen“, die von Bund und Ländern noch nicht umgesetzt wurden. Weder die wichtige Novelle des Städtebaurechts noch das Gebäudetyp-E-Gesetz wurden bislang verabschiedet. Gerade eine sachgerechte Reduzierung von Baustandards oder die flächendeckende Übernahme einer Typengenehmigung für das serielle Bauen müssen dringend angegangen werden. Zudem bleibt die weitere Verbesserung der Baulandmobilisierung (Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme; verbessertes kommunales Vorkaufsrecht; Baugebote) sowie die sinnvolle Nutzung bestehender Leerstände auf der wohnungsbau-politischen Agenda. Laut Zensus standen zum Stichtag 15. Mai 2022 annähernd 1,9 Millionen Wohnungen in Deutschland leer. Auch wenn sich diesbezüglich die Situation in den Ländern und Regionen sehr unterschiedlich darstellt und viele Wohneinheiten nicht direkt „marktgängig“ sind, muss dieses Potential bei der Wohnungsmarktdiskussion mitgedacht werden.

Anmerkung des StGB NRW

Es wurde im Rahmen des Bündnis-Spitzengesprächs schließlich unterstrichen, dass die Städtebauförderung des Bundes, die aktuell mit einem Mittelansatz in Höhe von 790 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet ist, langfristig fortgeführt und angesichts der dringenden Transformationsaufgaben im Bereich der Stadtentwicklung weiter aufgestockt werden sollte. Jeder investierte Euro der Städtebauförderung generiert bis zu 7 weitere Euro an privaten und öffentlichen Investitionen. Die Städtebauförderung bleibt damit ein Investitionsprogramm im besten Sinne.

Az.: 20.4.1.2-002/001 vo

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